Wiener Wohnhaus
Vermieter verhängt plötzlich Rauchverbot am Balkon
Eine Wienerin hat am Donnerstag die aktuelle Hausordnung ihres Wohnhauses erhalten. Demnach darf man nicht am Balkon rauchen.
Am Donnerstag erhielt eine junge Wienerin die neue Hausordnung für ihre Wohnung in Wien Ottakring. Es handelt sich ein um ein Mehrparteienhaus mit rund 60 Wohneinheiten in der Nähe der Station U3 Kendlerstraße.
Bei einer der neuen Regeln musste die Mieterin jedoch staunen, wie sie gegenüber "Heute" berichtet. Demnach ist nämlich das Rauchen im Stiegenhaus, im Lift, im Eingangsbereich und auf den Balkonen nicht gestattet.
OGH: Rauchen ist erlaubt
Laut Oberstem Gerichtshof gilt Rauchen als ortsübliche Tätigkeit in ganz Österreich. Bewohnern dürfe in der Wohnung, aber auch im Garten und auf dem Balkon das Rauchen nicht untersagt werden. Der Rauch von Zigaretten könne keine unzulässige Immission darstellen.
Darauf weist auch die Arbeiterkammer hin: "Wer sich durch das Rauchen des Nachbarn gestört fühlt, sollte sich bewusst sein, dass eine Gerichtsverhandlung nicht unbedingt zum gewünschten Ergebnis führt."
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine junge Wienerin erhielt die neue Hausordnung ihres Wohnhauses in Ottakring, in der das Rauchen auf dem Balkon untersagt ist
- Der Oberste Gerichtshof sieht es anders: Das Rauchen in Wohnungen, Gärten und auf Balkonen ist erlaubt
- Die Arbeiterkammer warnt davor, dass Klagen wegen Rauchbelästigung nicht unbedingt erfolgreich sind