Kärnten
Verhütungsspirale gebrochen – jetzt bekommt Frau Geld
Insgesamt 750 Frauen sind in Österreich vom Bruch der Eurogine-Verhütungsspiralen betroffen – in einem Prozess wurde nun ein Teilerfolg erzielt.
In einem AK-Musterprozess wegen schmerzhafter Folgen nach einer abgebrochenen Verhütungsspirale im Körper wurde ein Teilerfolg erzielt: Das Urteil des Produkthaftungsfalls – nicht rechtskräftig – fiel in erster Instanz mit 500 Euro Schmerzengeld zugunsten der Klägerin aus.
Die spanische Firma Eurogine, die Verhütungsspiralen herstellt, wurde in erster Instanz vom Bezirksgericht Klagenfurt zur Zahlung von 500 Euro an eine Kärntnerin verurteilt – nicht rechtskräftig. Das Urteil beruht auf Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Spirale rutschte in Gebärmutterhals
Vor Monaten brach bei der Verhütungsspirale von Eurogine mitunter ein horizontales Plastikärmchen ab. Die im Körper noch verbliebenen Teile verursachten Schmerzen. Dass die Spirale teils in den Gebärmutterhals rutschte, verursachte bei der Kärntnerin physische wie psychische Leiden.
"Die Frau wurde nach zwei gynäkologischen Untersuchungen nochmals unter Vollnarkose operiert. Die zugesprochenen 500 Euro sind zwar ein Teilerfolg, dennoch gehen wir aufgrund der Höhe des Schmerzengeldes in Berufung", erklärte Herwig Höfferer vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten.
Eurogine bestritt Schilderungen
Eurogine bestritt hingegen die Schilderungen der Klägerin, dass die eingesetzte Spirale fehlerhaft gewesen sei. Das Unternehmen erklärte zwar, dass es bei einigen Chargen bei Herausziehen der Spirale zu Brüchen gekommen ist, jedoch nur, wenn eine gewisse Krafteinwirkung auf die Spirale ausgeübt wird.
"Wenn es um die Gesundheit eines Menschen geht, darf ein Unternehmen nicht aus der Verantwortung genommen werden", bekräftigte AK-Präsident Günther Goach.