Anwalt enthüllt

Vergewaltigungs-Fall in Wien! Kamera filmte alles mit

Eine 16-Jährige soll bei einem Public Viewing am Wiener Rathausplatz vergewaltigt worden sein. Nun liegen Aufnahmen aus einer Überwachungskamera vor.

Newsdesk Heute
Vergewaltigungs-Fall in Wien! Kamera filmte alles mit
Bei einem Public Viewing am Wiener Rathausplatz soll es am 25. Juni zu einer Vergewaltigung gekommen sein.
EVA MANHART / APA / picturedesk.com (Symbolbild)

Dienstag, der 25. Juni 2024! Eine 16-Jährige besuchte um circa 18.00 Uhr gemeinsam mit ihren Freundinnen und Klassenkolleginnen die Public-Viewing-Arena am Rathausplatz. Bei den Jugendlichen handelte es sich – wie "Heute" berichtete – um Teenager aus Deutschland, die im Rahmen einer Klassenfahrt die Bundeshauptstadt besuchten.

Von Männern angesprochen

Im Zuge der Konsumation von alkoholischen Getränken wurden die Freundinnen dann von zwei Männern im Alter von 35 Jahren angesprochen. Nachdem die beiden kurzzeitig den Platz verlassen hatten, kamen sie erneut auf die Jugendlichen zu.

Plötzlich soll laut Polizei Wien einer der Männer die 16-Jährige umarmt und sie mehrfach unaufgefordert auf den Mund geküsst haben. Außerdem soll er die Jugendlichen im Bereich der Oberschenkel und Brüste unterhalb der Kleidung berührt haben.

Schwindel und Übelkeit

Die 16-Jährige versuchte daraufhin, mehrfach den 35-Jährigen von sich wegzudrücken, so die Polizei. Die Männer füllten den Jugendlichen aus Deutschland daraufhin weiter Bier nach. Nach dem Konsum des Getränks klagten die Teenager dann über Schwindel, Müdigkeit und Erinnerungslücken.

In weiterer Folge soll einer der Männer der 16-Jährigen unter den Rock zwischen die Beine gegriffen haben. Dabei drückte die Jugendliche mehrfach die Hand des Mannes weg und gab diesem durch mehrfache Verneinung zu verstehen, dass sie sein Vorgehen ablehne, so die Polizei. Doch der Mann machte einfach weiter.

Jugendliche hat Erinnerungslücken

Als sich die Jugendlichen schließlich zu den öffentlichen Toiletten begaben, folgte einer der beiden Männer den Teenagern. Während ihre Freundin das WC besuchte, soll die 16-Jährige von einem Mann im Bereich der Brüste und im Genitalbereich gegen ihren Willen berührt worden sein.

Gegenüber der Polizei gab die 16-Jährige auch an, durch einen der Männer zum Oralverkehr gezwungen worden zu sein. Die Jugendliche konnte diesbezüglich laut Polizei aufgrund von Erinnerungslücken keine weiteren Angaben machen.

Doch genau in diesem soll eine Überwachungskamera nun Licht ins Dunkle bringen. Denn laut Anwalt Sascha Flatz, der einen der mutmaßlichen Täter rechtlich vertritt, soll es eine Aufzeichnung von dem Vorfall geben.

"Handlungen freiwillig getätigt"

"Es gibt Videoaufzeichnungen, aus welchem ersichtlich ist, dass die vermeintlichen Opfer sämtliche Handlungen freiwillig tätigen", erklärt Flatz gegenüber "Heute". Zudem werde sein Mandant eine schriftliche Stellungnahme zu der Causa bei der Polizei abgeben.

Anwalt Sascha Flatz - hier eine Archivaufnahme
Anwalt Sascha Flatz - hier eine Archivaufnahme
Denise Auer

Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft Wien, ob sie eine "kontradiktorische Vernehmung der Opfer bei Gericht beantragt". In dieser kontradiktorischen Vernehmung werden die Opfer laut Flatz vom Richter befragt und die Täter sowie die Verteidiger können über einen Monitor in einem anderen Raum zusehen und können dann Fragen über den Richter an das Opfer stellen.

Wird Anklage erhoben?

"Sollte sie diese beantragen, wird nach dieser kontradiktorischen Vernehmung von der Staatsanwaltschaft entschieden, ob sie Anklage erheben wird. Sollte sie Anklage erheben, wird es dann eine Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien geben, in welcher dann die Videoaufzeichnung der kontradiktorischen Vernehmung der Opfer vorgespielt wird und dann die Täter vernommen werden", erklärt der Rechtsanwalt.

Es bestehe aber auch die Möglichkeit, dass, sofern die Staatsanwaltschaft zum Beispiel nur eine sexuelle Belästigung anklagen sollte, sie "direkt nach unserer Stellungnahme die Anklage einbringt" und es dann gleich eine Hauptverhandlung gibt, in welcher die Opfer und die Täter einvernommen werden.

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