Unfall auf Wiener Tangente
Verfolgungsjagd, Verletzte – Wiener Raser vor Gericht
Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei endete in einem Unfall mit zwei Autos und einem Bus. Der Mann muss sich nun vor dem Strafgericht verantworten.
Im Sommer 2023 soll sich der heute Angeklagte eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben und dabei einen schwerwiegenden Unfall im Absbergtunnel in Wien-Favoriten verursacht haben. Jetzt muss sich der mutmaßliche Raser vor dem Strafgericht verantworten. Laut APA habe sein Anwalt bekannt geben, dass der Mann geständig ist.
Schwerer Unfall mit zwei Autos und Reisebus
Der Polizei zufolge soll der damals 19-Jährige im Sommer 2023 bereits auf der Südostautobahn bei Wiener Neudorf viel zu schnell unterwegs gewesen sein, als die Streife die Verfolgung aufnahm. Mit 200 h/km soll der junge Mann Richtung Wien weitergerast sein. Zu dem schweren Unfall soll es gekommen sein, als der mutmaßliche Raser eine Spur im Absbergtunnel in Wien-Favoriten wechselte.
Mutmaßlicher Raser steht vor Anklage
Letztlich sei der Flüchtige dort gegen die Betonwand des Tunnels geprallt. Zuvor habe er einen Reisebus mit rund 40 Insassen als auch ein Auto berührt. Während der Bus anhalten konnte, kollidierte auch das zweite Auto gegen die Betonwand. Infolgedessen landete dieses Auto nach einem Überschlag auf dem Dach. Beide Insassen dieses Autos waren leicht verletzt. Der mutmaßliche Unfallverursacher aber wurde schwer verletzt. Sein Beifahrer hatte leichte Verletzung davon getragen.
Anklage wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung
Gemäß der Anklage liegt in diesem Fall vorsätzliche Gemeingefährdung vor. Hier beträgt das Strafmaß bis zu 10 Jahre. Hinzu kommt, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Unfalls wegen eines früheren Deliktes in der Probezeit war. Obendrein hatte der Angeklagte keinen gültigen Führerschein.
Auf den Punkt gebracht
- Ein 19-jähriger Raser lieferte sich im Sommer 2023 eine Verfolgungsjagd mit der Polizei auf der Südostautobahn bei Wiener Neudorf und verursachte einen schweren Unfall im Absbergtunnel in Wien-Favoriten
- Der mutmaßliche Raser, der keinen Führerschein besaß, muss sich nun vor Gericht wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung verantworten, was eine Strafe von bis zu 10 Jahren mit sich bringen könnte