"Sonderform der Notwehr"

Verfahren gegen den "Held von Villach" eingestellt

Weil er einen Terrorattentäter mit seinem Auto stoppte, wurde gegen A. ermittelt. Nun wurde das Verfahren offiziell eingestellt.
Newsdesk Heute
14.03.2025, 13:00

Am 15. Februar stach ein 23-jähriger Syrer in der Villacher Innenstadt wahllos auf Passanten ein. Dabei wurde ein 14-jähriger Schüler getötet, fünf weitere Personen wurden teilweise schwer verletzt. Der mutmaßliche Messerattentäter bekannte sich nach der Tat zum Islamischen Staat (IS).

Gestoppt werden konnte der Syrer damals von einem 42-jährigen Essenszusteller. A. beobachtete die Bluttat aus seinem Auto heraus und handelte. Der 42-Jährige setzte seinen Wagen in Bewegung und fuhr den Angreifer an, dieser konnte daraufhin von Polizisten verhaftet werden.

Schweres Schicksal des Helden

Von den Beamten und der Bevölkerung wurde A. daraufhin als "Held von Villach" gefeiert, obwohl er selbst bescheiden blieb und sich selbst nicht als solcher betrachtete. Er habe getan, was jeder Mensch tun müsse, er habe bei einer solchen Bluttat nicht einfach wegsehen können, schilderte A.

"Ich habe nur gewusst, ich musste ihn stoppen. Gott sei Dank flog ihm dann das Messer direkt aus der Hand", so der 42-jährige Syrer zu dem Moment, als er mit seinem Fahrzeug Gas gab und den Angreifer rammte. Was A, als Reaktion auf seine Heldentat erleben musste, war jedoch unschön.

Drohungen und Ermittlungen

Weil er den Terror-Attentäter außer Gefecht gesetzt hatte, geriet der Familienvater selbst ins Visier von IS-Fanatikern. Über Facebook erhielt er Drohungen gegen sich und seine Familie. Nachrichten wie "Du bist der Nächste", standen an der Tagesordnung.

Als Folge habe er nächtelang nicht geschlafen und Angst um seine Familie gehabt. Seine Wohnadresse musste von der Polizei bewacht werden. Die Situation war für A. psychisch belastend. Er verließ kaum noch sein Haus und konnte nicht arbeiten. Zu allem Überfluss wurde dann auch noch gegen ihn ermittelt. Der Vorwurf lautete Körperverletzung gegen den Attentäter.

Verfahren eingestellt

Am Freitag gab die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bekannt, dass man das Ermittlungsverfahren gegen A. eingestellt habe. "Nach Auswertung der Zeugenaussagen in Verbindung mit diversen Videoaufzeichnungen steht fest, dass bei A. der Rechtfertigungsgrund der Nothilfe nach § 3 Absatz 1 StGB als Sonderform der Notwehr zum Tragen kommt, da der Attentäter seine Tathandlungen zum Zeitpunkt des Eingreifens nicht beendet hatte", heißt es in der Aussendung.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 14.03.2025, 16:41, 14.03.2025, 13:00
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