In Auto gezerrt
Vater und Sohn "entführten" 15-Jährigen wegen Zigarette
Zwei Ungarn sollen einen Jugendlichen in ein Auto gezerrt haben. Der 15-Jährige dachte an eine Entführung, doch das Duo brachte den Buben zur Polizei.
Ein Ungar (46) und sein Sohn (21) standen nun wegen einem Fall von Selbstjustiz vor Gericht in Graz. Nötigung und Körperverletzung lauteten die Vorwürfe. Die beiden Verdächtigen sollen einen 15-jährigen Steirer in ein Auto gezerrt haben, der Bub hatte Panik nach Ungarn entführt zu werden. "Sie haben mich niedergedrückt und angeschrien. Zuerst konnte ich noch in einen Acker flüchten. Doch sie erwischten mich und der Stärkere zerrte mich ins Auto", so der Bub vor Gericht. Doch statt ihn nach Ungarn zu entführen brachten die beiden Verdächtigen den Steirer zu der nächsten Polizeistation.
"Tochter hatte Probleme"
Warum er das mit Hilfe seines Sohns gemacht habe, erklärte der Hauptangeklagte vor Gericht so: Der 15-Jährige habe an diesem Tag etwas mit der Tochter des 46-Jährigen unternommen. "Plötzlich hat sie mich angerufen, dass es Probleme gibt und sie Hilfe braucht", so der Ungar. Als der Vater seine Tochter kurz darauf abholen wollte, ging es ihr angeblich nicht gut. Der 15-Jährige war noch bei ihr.
"Ich war mir sicher, der Bursche hat ihr irgendwelche Substanzen verabreicht", so der Angeklagte. Er sei unter Stress gewesen, sein Sohn (21) zerrte den Jugendlichen ins Auto. Der 46-Jährige habe gedacht, so schneller zu erfahren, welche Substanzen seiner Tochter verabreicht wurden. Deshalb sei er auch nicht sofort mit dem Mädchen ins Spital gefahren. Der 15-Jährige erlitt Verletzungen am Kiefer und an der Schläfe. die beiden Angeklagten konnten sich das laut "Kleine Zeitung" aber "nicht erklären".
"Habe ihr nur Zigarette gegeben"
Verbotene Substanzen dürften jedenfalls keine im Spiel gewesen sein. Er habe ihr nur eine Zigarette gegeben, so der 15-Jährige. "Ich glaube, es war ihre erste Zigarette." Deshalb dürfte dem Mädchen auch schlecht geworden sein. "Selbstjustiz ist der falsche Weg", gab der Richter dem Vater-Sohn-Duo mit auf den Weg. Urteil: Insgesamt 10.000 Euro Geldstrafe, dazu Schmerzensgeld – der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.