Tierische Strafen

Urlaub buchen, Koffer packen, Tier aussetzen

Die jüngsten Zahlen des Tierquartiers sind erschreckend und treiben Strafen zu Recht ordentlich in die Höhe: 20 Notrufe pro Tag!

Heute Tierisch
Urlaub buchen, Koffer packen, Tier aussetzen
Ausgesetzter Hund
Getty Images/iStockphoto

Die Zahl der ausgesetzten Tiere 2024 ist höher als je zuvor und die Tierrettung Wien rückt bis zu 20 Mal pro Tag seit Ferienbeginn aus, um ausgesetzte und verlassene Tiere einzusammeln. Vor allem die Katzen sind heuer offenbar 210x unwichtiger als der Urlaub, denn genauso viele sitzen im Tierquartier und sogar 255 im städtischen Tierheim.

Halterin brennt wie ein Luster!

Bei zumindest drei Fällen konnte der Besitzer des ausgesetzten Tieres ausgeforscht werden und die Tierschutzombudsstelle hat eine saftige Strafe von 4.000 Euro verhängt. Da wäre noch ein Urlaub plus einer tollen Tierpension drinnen gewesen! Recht so!

Die Botschaft ist eindeutig: Das Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei und wird hart bestraft
Eva Persy
Tierschutzombudsfrau

Fall 1: Trächtige Hündin angebunden

An einem Tag im Frühsommer finden Anrainer in einem Innenhof im 16. Bezirk zwei Hunde – angebunden an einen Pfahl, ganz auf sich alleine gestellt, von dem oder der Besitzer:in keine Spur. Besonders schlimm: Eine Hündin ist hochträchtig. "Glücklicherweise war der Halter vor dem Aussetzen seiner Tiere so gesetzestreu, dass er die für Hunde geltende Chip- und Registrierungspflicht beachtet hatte", erzählt Persy. So konnte er ausfindig gemacht und ein Verfahren gegen ihn wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes eingeleitet werden.

Ergebnis: 4.000 Euro Geldstrafe plus 400 Euro Kostenbeitrag zum Verfahren.

Fall 2: Kaninchen im Schuhkarton

Bereits im Winter war im 15. Bezirk eine Passantin auf einen Schuhkarton vor ihrem Wohnhauseingang aufmerksam geworden. Doch statt Schuhen oder Unrat befand sich in dem winzigen Karton ein Kaninchen. Nachdem die Tierrettung das Kaninchen zur Versorgung ins TierQuarTier, dem Tierheim der Stadt Wien, gebracht hatte, wurde das Fundtier im Internet veröffentlicht. Anhand von Zeugen sowie eines Facebook-Postings, in dem das Kaninchen einige Wochen zuvor zum Verkauf angeboten worden war, konnte der Halter ermittelt und ebenfalls angezeigt werden.

Ergebnis: 4.000 Euro Geldstrafe plus 400 Euro Kostenbeitrag zum Verfahren.

Fall 3: Hundebaby an Straßenlaterne gebunden

Im dritten Fall war ein unschuldiger Hunde-Welpe das Opfer seiner verantwortungslosen Halter. Jugendliche fanden den erst drei Monate alten Vierbeiner angebunden an einer Straßenlaterne. Glück im Unglück: In einem beigefügten Plastiksackerl mit Hunde-Zubehör befand sich auch der Impfpass des Tieres. So konnte auch dieser Besitzer ausfindig gemacht und zur Verantwortung für seine Tat gezogen werden.

Ergebnis: 4.000 Euro Geldstrafe plus 400 Euro Kostenbeitrag zum Verfahren.

Man hofft auf Abschreckung

Die rechtskräftigen Straferkenntnisse sind für die Tierschutzombudsstelle Wien ein wichtiger Erfolg in der Durchsetzung der Rechte von Tieren. "Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat – ganz egal, wo oder wie sich jemand seines Tieres entledigt. In besonders schlimmen Fällen kann sogar das Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen", erläutert Persy. Nach dem Tierschutzgesetz wird das Aussetzen mit bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 15.000 Euro bestraft.

"Wir hoffen ganz stark auf die abschreckende Wirkung dieser Fälle, in denen ein Verfahren eingeleitet und eine Strafe ausgesprochen werden konnte", so Persy.

Sie haben im Stadtgebiet ein Heimtier ohne Halter gefunden? So können Sie helfen:

- Bewahren Sie Ruhe und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation
- Informieren Sie umgehend das "Fundservice für Haustiere" der MA 60 unter der Telefonnummer 01-4000 8060 oder die Polizei
- Bitte nehmen Sie Tiere nicht einfach mit!
- Dokumentieren Sie den Fund, je konkreter die Angaben sind, desto besser (Fotos, Videos, Gedächtnisprotokolle, etc.)
- Stellen Sie sich in einem möglicherweise folgenden Verfahren als Zeuge zur Verfügung
- Geben Sie Kontaktdaten für Rückfragen zum Fall an

Sie haben Hinweise, wem ein entlaufenes oder ausgesetztes Tier gehören könnte?
Dann können Sie Folgendes tun:
- Teilen Sie Ihren Verdacht, wem das Tier gehört oder wer es ausgesetzt haben könnte, bitte den Behörden mit
- (Anonyme) Meldungen an die Tierschutzombudsstelle Wien sind auch möglich
- Stellen Sie sich in einem möglicherweise folgenden Verfahren als Zeug*in zur Verfügung
- Geben Sie Kontaktdaten für Rückfragen zum Fall an

Auf den Punkt gebracht

  • Die Zahl der ausgesetzten Tiere in Wien ist auf ein Rekordhoch gestiegen, was zu einer Zunahme von Strafen führt
  • Die Tierrettung rückt bis zu 20 Mal pro Tag aus, um verlassene Tiere einzusammeln, und die Tierschutzombudsstelle hat saftige Geldstrafen von bis zu 4.000 Euro verhängt
  • Die rechtskräftigen Straferkenntnisse sind ein wichtiger Schritt in der Durchsetzung der Rechte von Tieren und sollen hoffentlich eine abschreckende Wirkung haben
red
Akt.
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