Politik

Unternehmen verlangt Ausstempeln während Rauchpause

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: DPA

Die Gebietskrankenkasse in Kärnten ist seit dem 1. März rauchfrei. Das Rauchen in den Räumlichkeiten und rund um das Gebäude ist verboten. Dienstnehmer müssen für eine Zigarettenpause ausstempeln. Arbeitsrechtlich gibt es kein Recht auf Rauchen. Macht dieses Beispiel Schule in ganz Österreich?

Laut Kärntner Gebietskrankenkasse gibt es während der Dienstzeit keine Möglichkeit zu rauchen. Wer das trotzdem will, muss ausstempeln. Die Dienstzeit wird unterbrochen und muss später eingearbeitet werden.

Rauchpausen während der Dienstzeit sind im Arbeitsrecht nicht vorgesehen, bestätigt die Arbeiterkammer. Das Gesetz sehe nach längstens sechs Stunden eine halbe Stunde unbezahlte Ruhepause vor.

Betriebsvereinbarungen regeln Pausen

Auszustempeln, um außerhalb der Dienstzeiten zu rauchen, ist zwar theoretisch möglich, praktisch in vielen Betrieben aber nicht möglich. Oft gibt es nicht einmal überprüfbare Zeiterfassungssysteme. Jede Pause ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Ordnungsvorschriften können etwa auch über eine Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat geregelt werden. Gesetzlich festgeschriebene Rauchverbote gibt es seit 2005 nur in allen öffentlichen Gebäuden und Krankenhäusern. Doch macht das Beispiel aus Kärnten jetzt Schule in ganz Österreich?