Oberösterreich
Mann erstmals seit 5 Jahren im Krankenstand – Kündigung
Doppelt bitter! Ein Mann wurde kurz vor Pensionsantritt gekündigt. Und das nicht zum ersten Mal. Er wandte sich an die Arbeiterkammer.
Die Hiobsbotschaft kam wenige Monate vor seiner Pensionierung: Dem Beschäftigten aus dem Bezirk Braunau wurde im Krankenstand die Kündigung zugestellt. Dasselbe war ihm bereits vor fünf Jahren passiert.
Wieder im Krankenstand gekündigt
Damals klagte die AK dagegen – mit Erfolg: Das Gericht der Braunauer Bezirksstelle recht. In Abwesenheit des Unternehmens erklärte es das Arbeitsverhältnis für aufrecht.
Jetzt wiederholte sich die Geschichte beinahe: Eine AK-Rechtsexpertin nahm sich des Falles an. Eine Kündigung so kurz vor der Pension sei ihrer Meinung nach "unnötig und unvertretbar". Sie intervenierte beim Unternehmen und drohte mit einer neuerlichen Klage.
Die Firma hatte aus dem Fall vor fünf Jahren gelernt: Es sei keine gute Idee, sich klagen zu lassen, denn bei einer Niederlage sei die Verfahrenskosten sehr hoch, erklärt die Kammer. Der Betrieb nahm daher die Kündigung zurück.
Pensionsantritt im September
Per Vereinbarung wurde das Arbeitsverhältnis wieder für aufrecht erklärt. Mittlerweile verbraucht der Arbeiter seinen Resturlaub, im September kann er in Pension gehen.
"Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten", betont AK-Präsident Andreas Stangl. Dieser Fall zeige, wie wichtig es ist, sich nicht alles gefallen zu lassen und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
AK erkämpfte für Sehbehinderte 8.500 Euro
Eine Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck wandte sich an die AK: Die Arbeitnehmerin leidet unter einer starken Sehbehinderung. Daher bekam sie von Kindesbeinen an Pflegegeld der Stufe 1 und zusätzlich erhöhte Familienbeihilfe.
Dadurch verringerten sich die Zahlungen um monatlich 60 Euro. Als 2006 der Anspruch auf Beihilfe übersah das die Behörde. Der "Irrtum", so die AK, führte dazu, dass weiterhin das Geld abgezogen wurde.
Die Frau wandte sich vor sechs Jahren an die Vöcklabrucker Bezirksstelle der Kammer, die Kontakt zur Pensionsversicherungsanstalt (PVA) aufnahm. Diese erkannte den Fehler und zahlte rückwirkend für den Zeitraum 2012 bis 2017 einen Betrag von 4.224 Euro nach.