Narren vor Gericht

Unlustig: Belästigung kostet Faschingsritter 1.200 Euro

Getarnt in Rüstungen sollen bei zwei Tirolern alle Schranken gefallen sein. Die als Ritter verkleideten Männer belästigten eine 19-Jährige.

Österreich Heute
Unlustig: Belästigung kostet Faschingsritter 1.200 Euro
Die "Ritter" standen nun vor Gericht in Innsbruck.
iStock (Symbolbild)

Zwei Tiroler machten dem Ansehen der stolzen Ritter keine Ehre – dafür mussten sie zwar nicht an den Pranger, aber in einen kargen Gerichtssaal am Landesgericht Innsbruck. Die beiden Narren hatten sich im Fasching in Rüstungen geworfen, marschierten verkleidet bei einem Umzug im Tiroler Oberland mit. Nicht nur ihr Aussehen, auch ihr Verhalten dürfte   mittelalterlich und unangebracht gewesen sein.

Ritter schlug 19-Jähriger auf Po

Der erstangeklagte Tiroler (48) soll einer 19-Jährigen mit der Hand auf den Po geschlagen haben. Dann zwickte er ihr auch noch ins Gesäß. Dem Freund der Betroffenen verging schlagartig die Faschingslaune, es kam zu einer lautstarken Auseinandersetzung mit dem grapschenden Gaukler. Dieser wollte von sich ablenken, meinte, ein anwesender Zivilpolizist sei der Grapscher. Der ebenfalls als Ritter verkleidete Bruder (57) des Hauptangeklagten mischte sich ein – bei der anschließenden Rangelei wurde der Polizist verletzt.

Geldstrafe für Ritter

Sexuelle Belästigung, Verleumdung, Widerstand gegen die Staatsgewalt lauteten die Vorwürfe vor Gericht in Tirol. Laut "Krone"-Bericht wurde der Angeklagte nur vom Verdacht der Verleumdung freigesprochen, die Beweislage war hier angeblich zu dünn. Keinen Zweifel gab es an den anderen beiden Anklagepunkten. Urteil: Die zwei falschen Ritter müssen jeweils 1.200 Euro Geldstrafe blechen – die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen.

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    Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel

    Auf den Punkt gebracht

    • Zwei als Ritter verkleidete Männer in Tirol wurden wegen sexueller Belästigung, Verleumdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vor Gericht gestellt
    • Einer der Männer soll eine 19-Jährige belästigt haben, während der andere in eine Auseinandersetzung mit einem Polizisten verwickelt war
    • Das Urteil lautete auf jeweils 1.200 Euro Geldstrafe, wovon die Hälfte bedingt nachgesehen wurde
    red
    Akt.