"Muss dich umbringen"

Über-100-Kilo-Mann vergewaltigt Spaziergängerin in Feld

Ein Mann (24) soll eine 63-jährige Frau sexuell missbraucht und sie mit seinem Körpergewicht von über 100 kg fast zu Tode gedrückt haben.
Newsdesk Heute
12.02.2025, 21:57

Es ist eine Horrorgeschichte, die in der 13-seitigen Anklageschrift des Staatsanwalts beschrieben wird. Ein großer und kräftiger Schweizer Handwerker mit Migrationshintergrund hat Ende Oktober 2022 im Bezirk Winterthur eine gesundheitlich angeschlagene und sehr zierliche Frau auf einem Spazierweg in Rickenbach überfallen, sie in einen angrenzenden Acker geworfen und brutal sexuell misshandelt.

Laut Anklageschrift riss der heute 24-Jährige ihr Hose, Strumpfhosen und Unterhose runter und führte zwei Finger in ihre Vagina ein und sagte: "Dir gefällt das doch auch. Das ist doch schön." Anschließend drang er in sie ein. Während des Übergriffs hielt er ihr Mund und Nase zu und würgte sie.

"Ich muss dich jetzt umbringen"

Nicht genug: Der Beschuldigte, welcher ein großes Tranchiermesser bei sich führte, drohte sie umzubringen, da sie ihn erkennen und verraten könnte. Aus diesem Grund stand er auf und ließ sich mindestens zehnmal mit seinem vollen Körpergewicht von über hundert Kilogramm auf ihren Oberkörper fallen. Dabei sagte er immer wieder: "Ich muss dich jetzt umbringen." Als die Frau bewusstlos wurde, dachte er, dass sie tot sei und verließ den Tatort.

Die Frau kam nach kurzer Zeit wieder zu sich und schleppte sich aus dem Feld, wo sie von einer Autofahrerin gesehen wurde. Sie erlitt durch die Tortur massive Verletzungen im Becken- und Intimbereich sowie Brüche an Brustbein, Rippen und einen Leberriss. Die Schwerverletzte befand sich in akuter Lebensgefahr und konnte nur dank schneller notfallmedizinischer Betreuung gerettet werden. Sie ist ein Jahr später gestorben. Ob ihr Tod mit der Tat zusammenhängt, steht nicht in der Anklageschrift.

"Bestialisches Gewaltdelikt"

Am Mittwoch fand vor dem Bezirksgericht Winterthur der Prozess statt. Der Staatsanwalt klagt den Beschuldigten des versuchten Mordes und qualifizierter Vergewaltigung sowie weiterer Delikte an.

Der Beschuldigte saß, ganz in Schwarz gekleidet, mit gesenktem Kopf neben seinem Verteidiger. Zu Beginn des Prozesses legte er ein Geständnis ab: "Alles, was in der Anklageschrift steht, das stimmt." Weitere Angaben wollte er nicht machen. Jetzt sei er in ambulanter Therapie und am Aufarbeiten der Tat. Er hat eine Lehre abgeschlossen und ist nicht vorbestraft.

Die Kantonspolizei sperrte damals den Zugang ab.
20 Minuten/privat

Nach der Pause plädierte der Staatsanwalt. Er verlangte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren: "Es handelt sich um ein bestialisches Gewaltdelikt", sagte der Staatsanwalt. Bei der Tat seien der Frau die Minuten wie Stunden vorgekommen. Der Beschuldigte habe erst ein Jahr nach der Tat ein Geständnis abgelegt und Erinnerungslücken wegen Alkohol- und Drogenkonsums geltend gemacht.

"Die Tat macht sprachlos"

Nach dem Plädoyer des Staatsanwaltes sprach der Verteidiger. Er verlangte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von neun Jahren sowie eine vollzugsbegleitende, ambulante therapeutische Behandlung. "Die Tat macht sprachlos", es handle sich aber nicht um eine kaltblütige Tat. Sein Mandant sei im inneren Chaos gefangen gewesen. Er erwähnte die leicht verminderte Schuldfähigkeit wegen seines Kokainkonsums und das Geständnis. Aus diesen Gründen sei die Unterschreitung des ordentlichen Strafrahmens mit den geforderten neun Jahren angemessen. Laut Schweizer Gesetz wird Mord (und Mordversuch) mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bis lebenslänglich bestraft.

"Werde mich immer dafür schämen"

Zum Schluss der Verhandlung sagte der junge Mann: "Ich werde mich mein Leben lang dafür schämen." Er arbeite hart an sich, um sich zu verändern. Dann entschuldigt er sich bei den Angehörigen des Opfers. Das Bezirksgericht Winterthur wird das Urteil Donnerstag um 17 Uhr fällen.

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