Die aus Syrien heimgeholte, ehemalige IS-Anhängerin Evelyne T. muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Das hat das Wiener Landesgericht entschieden. Wie eine Gerichtssprecherin gegenüber der APA bestätigte, gehe man weiter von Tatbegehungsgefahr aus. Gegen die 26-Jährige wird wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt.
Aus der Sicht der Justiz sei unklar, inwieweit die ehemalige Anhängerin des "Islamischen Staats" (IS) noch mit dem Gedankengut der Terrormiliz liebäugelt beziehungsweise wie weit der Deradikalisierungsprozess fortgeschritten sei. Daher wurde die U-Haft nun um weitere vier Wochen verlängert.
Die Verteidigerin der jungen Frau, Anna Mair, ist mit der Verlängerung nicht einverstanden. Ihr zufolge sei dies nichts anderes als eine "Sicherungshaft". Gegenüber der APA bestätigte sie am Dienstag, dass sie daher Beschwerde gegen den Haftbeschluss einlegte. Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Wien entscheiden, ob der vom Landesgericht angenommene Haftgrund noch gegeben ist.
Bereits als Jugendliche hatte sich Evelyne T. dem IS angeschlossen. Sie reiste nach Syrien und ging dort eine Beziehung mit einem IS-Anhänger ein. Im Mai 2017 kam dann das gemeinsame Kind zur Welt. Ihrer Anwältin zufolge sei der heute 26-Jährigen allerdings schnell klar geworden, dass sie "einen Blödsinn gemacht hat".
Daher habe sie sich schon im November 2017 "freiwillig" den alliierten Truppen ergeben. Das IS-Kalifat hingegen hätte in Syrien erst im Frühjahr 2019 die entscheidende Niederlage gegen eine von den USA geführte internationale Allianz bezogen.
Evelyn T. und ihr Sohn wurden im Al-Roj-Camp interniert, wo vor allem radikalisierte IS-Frauen untergebracht wurden. Ihre Anwältin versicherte, dass sie in jenem Teil des Lagers lebte, wo sich keine radikalen Frauen befanden. Zudem wollte die 26-Jährige mit ihrem Kind nach Österreich zurückkehren. Im Juli 2024 wurde beim Außenministerium konsularischer Schutz beantragt. Dieser bezog sich auf die Rückholung von Sohn und Mutter aus dem Lager.
Im Zuge dieser Rückholaktion landete das Flugzeug mit Evelyn T. an Bord am 1. März am Flughafen Wien-Schwechat. Dort ließ sich die 26-Jährige auch widerstandslos festnehmen. Gegen die Frau bestand eine aufrechte Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Wien. Ihr Sohn kam in die Obhut der Kinder- und Jugendhilfe (MA11).