Urteil nicht rechtskräftig
TV-Komiker Scheuba zu 7.000 € Strafe verdonnert
Florian Scheuba legte sich wegen Ibiza-Video in einer Kolumne mit Chef des Bundeskriminalamts an. Nun gab es ein (nicht rechtskräftiges) Urteil.
Auch unter dem Deckmantel der Satire muss man nicht alles hinnehmen: Am Faschingdienstag (13.2.) gab es für Kabarettist Florian Scheuba am Wiener Landesgericht nichts zu lachen. Zum wiederholten Mal wurde ein schon angegrautes Stück rund um das verhängnisvolle Ibiza-Video verhandelt. Scheuba hatte 2021 in einer Zeitungskolumne Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer "Untätigkeit" im Zusammenhang mit den Ermittlungen vorgeworfen.
Prozess neu aufgerollt
Dieser klagte den Satiriker wegen übler Nachrede. In einem ersten Prozess wurde Scheuba freigesprochen. Doch Holzer legte mit Erfolg ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht hob den Spruch auf, ordnete die Neu-Aufrollung an. Seit Dezember wurde nun wieder verhandelt.
7.000 Euro bedingt
Am Dienstag erging nun das Urteil. Scheuba wurde schuldig gesprochen, weil er BKA-Chef Holzer eine "verächtlichen Eigenschaft" unterstellt habe. Der Kabarettist soll 7.000 Euro Strafe, die Hälfte bedingt, zahlen. Verteidigerin Maria Windhager meinte, Scheuba habe lediglich politische Satire geäußert. Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig
Auf den Punkt gebracht
- Der Kabarettist Florian Scheuba wurde vom Wiener Landesgericht schuldig gesprochen und muss 7.000 Euro Strafe zahlen, weil er dem BKA-Chef Holzer eine "verächtliche Eigenschaft" unterstellt haben soll
- Dies geschah aufgrund von Anschuldigungen in einer Zeitungskolumne im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video
- Seine Verteidigerin betont, dass es sich um politische Satire gehandelt habe