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Trump-Anwälte fordern Aufhebung der "Gag Order"

Um Verfahrensbeteiligte vor Attacken Trumps zu schützen, wurde eine "Gag Order" erlassen. Diese wollen seine Anwälte nun schnellstmöglich aufheben.

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Trump-Anwälte fordern Aufhebung der "Gag Order"
Ein Richter hatte die Gag Order am 26. März erlassen, um Verfahrensbeteiligte vor verbalen Attacken Trumps zu schützen.
IMAGO/USA TODAY Network

Die Anwälte des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump fordern eine Aufhebung der gerichtlichen Anordnung zur Mäßigung im Zusammenhang mit seinem New Yorker Schweigegeldprozess. In einem Schreiben vom Dienstag baten die Trump-Anwälte Todd Blanche und Emil Bove den Richter Juan M. Merchan, die sogenannte Gag Order aufzuheben. Sie argumentierten, dass es keinen Grund für die "fortgesetzten Einschränkungen der Rechte von Präsident Trump nach dem ersten Verfassungszusatz" mehr gebe, da der Prozess nun beendet sei.

Trump will sich im TV äußern

Die Anwälte begründeten ihre Forderung damit, dass Trump angesichts öffentlicher Äußerungen von Präsident Joe Biden über das Urteil sowie anhaltender öffentlicher Kritik zweier Zeugen – gemeint sind Trumps Ex-Anwalts Michael Cohen und die Pornodarstellerin Stormy Daniels – das Recht auf "uneingeschränkte Wahlkampfwerbung" habe. Zudem solle Trump, der erneut Präsident werden möchte, durch die Aufhebung die Möglichkeit erhalten, sich beim für den 27. Juni angesetzten ersten TV-Duell vor der Wahl ausführlich zum Fall und seiner Verurteilung zu äußern.

Eine Entscheidung steht noch aus. Richter Merchan hatte die "Gag Order" am 26. März erlassen, um Verfahrensbeteiligte vor verbalen Attacken Trumps zu schützen.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Anwälte von Donald Trump fordern die Aufhebung der "Gag Order" im Zusammenhang mit seinem New Yorker Schweigegeldprozess, da der Prozess nun beendet ist und Trump das Recht auf uneingeschränkte Wahlkampfwerbung habe
    • Sie argumentieren, dass Trump sich im TV äußern möchte und die Möglichkeit erhalten sollte, sich vor der Wahl ausführlich zum Fall und seiner Verurteilung zu äußern
    • Die Entscheidung steht noch aus
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