Wien
Trotz Waldbrand ließ Reiseveranstalter keine Storno zu
Die Freude über den geplanten Griechenland-Urlaub wurde von Waldbränden getrübt. Trotzdem sah ein Reiseveranstalter keinen Grund für Stornierung.
Einen schönen Sommerurlaub hatte Herr G. für sich und seine Freundin geplant. Über eine Plattform buchte er eine Pauschalreise nach Rhodos für die beiden.
Reiseveranstalter verweigerte kostenlosen Rücktritt
Doch dann begannen die Waldbrände auf der griechischen Urlaubsinsel. Urlauber vor Ort wurden laufend evakuiert. Herr G. und seine Freundin sahen eine Durchführung der Reise als erheblich beeinträchtigt an, wollten kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.
Der Reiseveranstalter hielt von dieser Idee allerdings nicht viel. Er verweigerte den kostenlosen Rücktritt, wollte aufgrund der kurzfristigen Stornierung eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent verlangen.
"Offizielle Reisewarnung nicht erforderlich"
Herr G. wandte sich also an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer. Diese intervenierte für ihn beim Reiseveranstalter und erklärte, dass die beiden Reisenden aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Zuständen sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten könnten und einen Anspruch auf volle Erstattung der bisher getätigten Zahlen hätten.
"Wüten Waldbrände am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, so wird dadurch unseres Erachtens die Grenze des allgemeinen Lebensrisikos überschritten und es sind somit die gesetzlichen Voraussetzungen des Pauschalreisegesetzes erfüllt", erklärt AK Konsumentenschützerin Tamara Wechner. "Eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums ist laut Judikatur für ein kostenloses Rücktrittsbegehren zudem nicht erforderlich, weil das auch durch seriöse Medienberichte untermauert werden kann."
Die Arbeiterkammer holte für Herrn G. und seine Freundin den gesamten Betrag von 4.130 Euro innerhalb von einer Woche zurück.