Oberösterreich

Callgirl musste sterben – "Wollte die Frau vernichten"

Im Prozess um ein getötetes Callgirl kommen immer mehr Details ans Licht: "Er wollte die Frau vernichten", so eine Gutachterin über den Angeklagten.

Ein Urteil im Prozess gegen den 35-jährigen Angeklagten wurde für Mittwochabend erwartet.
Ein Urteil im Prozess gegen den 35-jährigen Angeklagten wurde für Mittwochabend erwartet.
TEAM FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR

Auch am zweiten Tag des Prozesses rund um ein getötetes rumänisches Callgirl (23) war das Interesse ungebrochen. Zahlreiche Medienvertreter und Kiebitze versammelten sich am Landesgericht Steyr.

Eine Schockwelle war durch Österreich gegangen, als der Fall bekannt wurde. Am 24. September soll der Angeklagte die Escort-Dame zu sich in seine Wohnung in Ternberg (Bezirk Steyr-Land) bestellt haben.

Dann passierte das Unfassbare: Die beide gerieten in Streit, die Frau wurde brutal getötet.

Furchtbare Qualen

Sie musste furchtbare Qualen über sich ergehen lassen: Zunächst soll sie der Mann verprügelt, dann auch gebissen und mit einem Kabelbinder stranguliert haben.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Mord und Störung der Totenruhe zur Last, da er sich an der Verstorbenen auch vergangen haben soll. Sein Anwalt hingegen geht von Körperverletzung mit Todesfolge bzw. Totschlag aus. "Mein Mandant hatte nie vor, die Frau zu töten", sagte Andreas Mauhart.

"Würde heute nicht mehr leben"

Gegenüber "Heute" nannte ihn der Verteidiger vor Beginn des zweiten Prozesstages "ein Sensibelchen". Der Anwalt stellte einen Vorsatz in Abrede: Der 35-Jährige sei unter extremem Alkohol- und dazu Drogeneinfluss gestanden.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner hielt dagegen: "Wenn er zwischen 14 und 24 Uhr wirklich 28 Halbe Bier getrunken hätte, würde er heute nicht mehr leben." Er habe zu jeder Zeit gewusst, was er tue, und noch fehlerfrei SMS auf Englisch und Deutsch geschrieben.

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    In Ternberg wurde im September ein 23-Jähriges Callgirl getötet.
    In Ternberg wurde im September ein 23-Jähriges Callgirl getötet.
    FOTOKERSCHI.AT/Werner Kerschbaummayr

    Ausgeprägter Frauenhass

    Kastner sprach von einem ausgeprägten Frauenhass, der durch Streitigkeiten mit der Mutter seines Kindes entstanden sein dürfte. Der Angeklagte habe der Frau zunächst geglaubt, dass die Tochter aufsässig und ungehorsam ist, eine Entscheidung, die ihn heute noch mitnimmt. "Ich habe mein Kind verraten", sagte er.

    "Der Mann ist ein Einzelgänger und läuft vor seinen Problemen lieber davon." Gutachterin Kastner über den Angeklagten

    Geklärt hat er den Disput mit der Kindesmutter nie. "Der Mann ist ein Einzelgänger und läuft vor seinen Problemen lieber davon. Es fällt ihm auch schwer, Freundschaften zu schließen", sagte Kastner.

    "Wollte die Frau vernichten"

    Die Expertin attestierte ihm einen "Vernichtungswillen". Das ergebe sich daraus, wie brutal der Mann vorgegangen sei. "Er wollte die Frau vernichten", erklärte Kastner.

    In den Zeugenstand trat auch eine frühere Freundin des Angeklagten. Die beiden kennen sich bereits seit 15 Jahren und standen immer in Kontakt.

    Sie sagte aus, der mutmaßliche Täter sei unter Alkoholeinfluss nie aggressiv geworden. Ganz im Gegenteil, "er wurde lustig", meinte sie. Sie wusste allerdings, dass er ein gröberes Problem mit dem Trinken habe. Beim Prozess würdigte sie den 35-Jährigen keines Blickes, von einem Frauenhass will sie nichts bemerkt haben.

    Der Verteidiger des Mannes versuchte in einer 30-minütigen Schlussrede die Jury auf seine Seite zu ziehen. "Sie haben direkten Einfluss darauf, ob mein Mandant noch eine Möglichkeit auf ein normales Leben hat", sagte Mauhart

    Er plädierte an die Geschworenen, vor allem über die Frage der Zurechnungsfähigkeit nachzudenken. "Wenn sie sagen, er war nicht zurechnungsfähig, ist die Chose vorbei", so der Anwalt. Außerdem: "In einer Ausnahmesituation wären wir alle zu einem Mord fähig."

    "Ich hab nicht nur die Familie der Frau zerstört, sondern auch meine und den Kontakt zu meiner Tochter." Der 35-jährige Angeklagte

    Das Schlusswort lag beim Angeklagten. Er beteuerte einmal mehr, wie leid es ihm tue. "Ich hab nicht nur die Familie der Frau zerstört, sondern auch meine und den Kontakt zu meiner Tochter", sagte er unter Tränen.

    Ein Urteil wurde für den Abend erwartet. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.

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