Kärnten
Es war Mord! Bundesliga-Schiri zu lebenslang verurteilt
Zweiter Tag im Mordprozess in Klagenfurt (Ktn.): Ein Ex-Bundesliga-Schiri muss wegen Mordes an seiner Ex-Geliebten lebenslang in Haft.
Fortsetzung am heutigen Freitag am Landesgericht Klagenfurt im Mordprozess gegen einen Akademiker, Ex-Bundesliga-Schiri und Anwaltssohn. Der 36-jährige Angeklagte hatte bereits am Donnerstag seine Unschuld beteuert: Er wäre zwar zur Tatzeit in Tatortnähe gewesen, aber nur weil er eine falsche Autobahnabfahrt erwischt hatte und dann rund zwei Stunden im Auto saß und nachdachte ("Heute" berichtete).
Schiri überfordert
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Eröffnungsplädoyer detailiert die Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer nachgezeichnet. Laut Staatsanwaltschaft soll der Schiedsrichter mit der Situation zunehmend überfordert gewesen sein und die 31-jährige Dreifachmutter im August 2019 getötet haben. In einem Zimmer nebenan schliefen zwei der drei Kinder (Anm.: Ein Kind war bei der Oma).
Nur beim Sport zeigte er Emotionen
Nachdem am ersten Tag Staatsanwaltschaft, Angeklagter, Verteidiger des Schiedsrichters und Zeugen am Wort waren, kamen heute vor allem die Gutachter zum Zug. Wirklich Regungen zeigte der Angeklagte nur, wenn es um seine Schiedsrichterleistungen ging. Als er von einem Zeugen als einer der besten Schiris Kärntens benannt wurde, hatte der Schiri Tränen der Rührung in den Augen. Ging es jedoch ums Opfer und die Bluttat zeigte der Schiri keine Regung.
Am heutigen Tag sprachen Gerichtsmediziner, DNA-Experten sowie ein Mobilfunk-Sachverständiger vor. Trotz erdrückender Beweislast bestand der Schiri weiterhin auf seine Unschuld. Hintergrundinfo: Der Vater des Angeklagten ist ein Jurist, ein pensionierter Anwalt. Der Senior ist von der Unschuld seines Sohnes absolut überzeugt. Möglich also, dass der Schiri auch deshalb kein Geständnis ablegte.
8:0 für Mord
Die Geschworenen in Klagenfurt sprachen den Ex-Bundesliga-Schiri Freitagnachmittag des Mordes an seiner Ex-Geliebten schuldig (8:0 Stimmen). Er muss lebenslang hinter Gitter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Übrigens: Ein Geständnis hätte den bis dato unbescholtenen Schiedsrichter vor der Höchststrafe mit hoher Wahrscheinlichkeit bewahrt.