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Todesurteil gegen Boston-Bomber gekippt
Weil die Geschworenen vermutlich nicht unvoreingenommen gegenüber Dschochar Z. waren, muss über das Strafmaß für den Täter neu entschieden werden.
Ein US-Berufungsgericht hat das Todesurteil gegen den "Boston-Bomber" Dschochar Z. gekippt. Wie aus Gerichtsunterlagen vom Freitag hervorgeht, hoben die Richter die Entscheidung von 2015 auf und ordneten an, dass über das Strafmaß neu entschieden werden müsse. Dabei stellte das Gericht klar, dass Z. trotzdem mindestens lebenslange Haft erwarte: "Dschochar wird seine verbleibenden Tage im Gefängnis verbringen. Die einzige Frage ist, ob er durch Hinrichtung sterben wird."
Grund für die Entscheidung ist die Ansicht der Juristen, dass das Gericht im Prozess nicht sichergestellt habe, dass die Geschworenen tatsächlich unvoreingenommen gegenüber Z. sind. "Das Bezirksgericht war nicht in der Lage, Vorurteile oder Befangenheit zu identifizieren, indem es sich weigerte, potenziellen Juroren inhaltsspezifische Fragen zu dem zu stellen, was sie (über den Fall) gelesen und gehört hatten."
Z. hatte im April 2013 gemeinsam mit seinem kurze Zeit später getöteten Bruder Tamerlan im Zieleinlauf des Boston-Marathons zwei Sprengsätze gezündet, durch die drei Menschen getötet und 260 verletzt wurden. Z. hatte die Tat gestanden und sitzt heute in einem Hochsicherheitsgefängnis im US-Bundesstaat Colorado.