Haustiere
Kommt die Chip- und Registrierungspflicht für Katzen?
Chip- und Registrierungspflicht für Hunde gibt es schon, doch nun soll die Kennzeichnung weiter optimiert und auch auf Katzen ausgeweitet werden.
Der Wiener Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky und die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy fordern eine massive Ausweitung der gesetzlichen Chip- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Wie dies für die Haustierhalter im Detail auszusehen hat? "Heute"-Redakteurin und Hundebesitzerin Christine Kaltenecker hat bei Pressesprecherin Indra Kley-Schöneich und Eva Persy nachgefragt.
Aus Tierschutzsicht ist die Idee großartig, denn laut Zahlen des TierQuarTiers Wien sind rund dreiviertel aller Hunde, die zur Erstversorgung ins Tierheim kommen, entweder gar nicht gechippt oder nicht korrekt registriert. Letzteres liegt aktuell in der Eigenverantwortung der Hundehalter. Im Zuge der anstehenden Novelle sollen künftig jedoch die österreichischen Tierärzte die Wartung der Tierbesitzerdaten übernehmen.
Außerdem sollen alle Hunde – sowie zukünftig auch alle Katzen – nicht nur bei diversen Datenbanken wie "Animaldata" oder "Petcard" registriert, sondern unbedingt auf der offiziellen Heimtierdatenbank des Bundes eingetragen werden.
Kleiner Test?
"Animaldata" und auch "Petcard" sind mit der offiziellen, österreichischen Heimtierdatenbank verknüpft und diverse Daten können automatisch übertragen werden. Einfach mal die Chipnummer ins Suchfeld eintragen – gut möglich, dass dein Tier schon aufscheint, auch wenn keine aktive Registrierung durchgeführt wurde.
Alle Katzen?
Der Wunsch nach einer lückenlosen Heimtierdatenbank macht auch vor der Hauskatze nicht halt. Was sich bisher nur auf Rasse- und Zuchtkatzen auswirkte, soll nun bald für jedes Bauernhof-Katzerl in Österreich gelten: Chip und Registrierung! Nun gut, den Sinn und Zweck eines Mikrochips in einer reinen Wohnungskatze darf man ruhig hinterfragen, jedoch kann auch dieses Tier vom Balkon stürzen, oder über eine geöffnete Tür ausbüxen. Nach dem Motto "Hilfts nix, schadets nicht", kann man also auch die Hauskatze chippen lassen.
Tierärztekammer: Zu allem bereit, aber ...
Der Stress, den ein kurzfristiger "Zwangsaufenthalt" im Tierheim für entlaufene oder aufgefundene anonyme Vierbeiner bedeutet, soll zukünftig mit dieser "einfachen" Registrierungspflicht vermieden werden. Da damit allerdings die Tierärzte ebenfalls vor einer Herausforderung stehen, braucht es laut der Tierärztekammer hier noch Gespräche, wie man den gutgemeinten Plan in die Realität hebt.
Die Haftung für allfällige Daten einer Registerführung sollte demnach nicht bei einem Tierarzt liegen, der seiner auferlegten Pflicht zum Wohle des Tieres nachkommen möchte. Auch sollte man bedenken, dass dies in einer ohnehin extrem harten Zeit einen weiteren – wenn auch einmaligen – Kostenfaktor für Katzenhalter bedeutet.