Haustiere

Frau wollte Hund gleich zweimal verhungern lassen

Im November wurde eine 46-jährige Hundehalterin zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt, weil sie ihren Hund vorsätzlich verhungern lassen wollte.

Eine 46-jährige Frau hörte einfach auf, ihren Hund zu füttern.
Eine 46-jährige Frau hörte einfach auf, ihren Hund zu füttern.
Symbolbild©Getty Images

Als der Hund am 27. Juni aufgefunden wurde, wog er noch lebensbedrohliche 10,1 Kilogramm. Das Normalgewicht des Hundes soll gemäß Strafbefehl der Baselbieter Staatsanwaltschaft (Schweiz) bei 16 bis 17 Kilo gelegen haben. Seine Halterin habe zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt einfach aufgehört ihn zu füttern. Außerdem habe sie ihn auch vom Katzenfutter abgeschnitten, welches in der Wohnung frei zugänglich gewesen sei. "Sie tat es im Wissen darum, dass der Hund schließlich verhungern würde", so die Staatsanwaltschaft.

Geldstrafe

Die Behörde verurteilte die 46-jährige Halterin per Strafbefehl wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 4.000 Franken sowie einer Busse von 300 Franken. Mit allen Gebühren muss die Frau nun 6.360 Franken (6.456,13 Euro) berappen.

Schon das zweite Mal

Die Baselbieterin ist keine Ersttäterin. Ende November letzten Jahres wurde sie wegen der exakt gleichen Sache zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, wie aus dem Strafbefehl weiter hervorgeht. Darin steht auch, dass sie noch sieben Katzen unter massiv unhygienischen Zuständen hielt. Die Frau war offensichtlich überfordert mit der Tierhaltung. Entsprechend stellt ihr die Staatsanwaltschaft bei verlängerter Probezeit eine ungünstige Prognose. Ob auch ein Tierhalteverbot verfügt wurde, ist jedoch noch nicht bekannt.

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    Die Lurcher Hündin "Tiggy" wurde von ihren Besitzern systematisch ausgehungert und dann auf die Straße gesetzt.
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    South West News Service Ltd / Action Press / picturedesk.com

    Wann bekommt man Tierhalteverbot?

    Dieses letzte Mittel kommt erst zum Zug, wenn mildere Maßnahmen nicht fruchten. "Ein Tierhalteverbot ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte eines Tierhalters", so Kantonstierärztin Marie-Louise Bienfait. Mildere Maßnahmen können etwa die Anordnung regelmäßiger Tierarztbesuche oder die Reduktion der Anzahl an Tieren sein. Es müsse darum in jedem Einzelfall geprüft werden, ob mit weniger einschneidenden Maßnahmen eine tierschutzkonforme Tierhaltung sichergestellt werden könne.

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