Haustiere
Tieranwältin: "Der Druck auf die Behörden ist riesig"
Die furchtbare Tragödie aus Oberösterreich zerrüttet unser Land und sorgt für hitzige Diskussionen. Wer war schuld? Hund? Halter? Opfer?
Während viele verantwortungsbewusste Hundehalter die entstandene "Hetze" gegen - eh schon - negativ behaftete Rassen zu rationalisieren versuchen, stehen viele Österreicher unter Schock und können die Angst vor dem domestizierten Wolf nicht leugnen und hätten es sogar am Liebsten, wenn alle Hunde hinter den österreichischen Grenzen verschwänden. Aufklärung ist jetzt wichtig und vor allem ein gesunder Hausverstand, der bei dieser höchst emotionalen Tragödie nicht immer funktionieren will.
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Auch wenn ein (1!) Hund der Rasse "American Staffordshire Terrier" für den Tod einer 60-jährigen Joggerin verantwortlich ist, so muss man jetzt tief durchatmen und die Situation sachlich beleuchten. Diese Meinung vertritt auch Tieranwältin Christina Toth mit der wir ein ausführliches Gespräch führen durften.
"Ich muss vorausschicken, dass ich den Sachverhalt lediglich aus den Medien kenne. Es wird sicher noch sehr viel Aufklärung bedürfen, bis man weiß, was tatsächlich geschehen ist. Soweit derzeit ersichtlich, wird wegen fahrlässiger oder sogar grob fahrlässiger Tötung ermittelt,“ erklärt Toth, Tierredakteurin Christine Kaltenecker am Telefon.
Fahrlässig, oder grob fahrlässig?
Dabei kommt es auf die Umstände an, die zu dem schrecklichen Vorfall geführt haben. Wie bei einem Autounfall – auch hier ist der Zustand des Fahrzeugs bzw Lenkers von Relevanz, wenn es um die Frage der Strafbarkeit des Vorfalls geht. „Hätte Elmo beim Vorfall weder Beißkorb noch Leine getragen, so wäre wohl von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Im konkreten Fall soll er an der Leine geführt worden sein. Man wird also prüfen müssen, ob es im Vorfeld schon Anzeichen dafür gab, dass wohl auch ein Beißkorb getragen hätte werden müssen.“
"Dass der Hund eine Schutzhundeausbildung absolviert haben soll, kann natürlich auch eine gewisse Relevanz für die Beurteilung der Strafbarkeit haben, wobei festzuhalten ist, dass die Ausbildung als solche nicht verboten ist", erklärt Toth weiter. Es ist also durchaus möglich, dass weitere Kursteilnehmer und Hundetrainer ebenfalls zu dem Verhalten von "Elmo" befragt werden.
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Höchststrafe? Drei Jahre unbedingt.
"Sollte es zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommen, können sich die Angehörigen des Opfers als Privatbeteiligte dem Strafverfahren anschließen und Schadenersatzansprüche wie Trauerschaden geltend machen. Für die Halterin könnte es bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen, wobei das Gericht allenfalls auch eine Fußfessel genehmigen kann", so die Tieranwältin.
Zur strafrechtlichen und schadensersatzrechtlichen Haftung kommt auch noch das Verwaltungsrecht hinzu. Laut Polizeiaussagen hat die Züchterin ihre vier weiteren Hunde inklusiver der Welpen bereits freiwillig abgegeben. "Ob hier auch noch zusätzlich ein generelles Tierhalteverbot ausgesprochen wird, kommt auf die Umstände an".
Anlassgesetzgebung
"Selbst wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen sollte, dass sich die Halterin des Hundes nichts zu Schulde hat kommen lassen, ist der Druck auf die Behörden aufgrund der großen Erschütterung in der Gesellschaft natürlich groß. Dennoch muss man aufpassen, hier keine Anlassgesetzgebung zu betreiben", befüchtet Toth.
Auf den Punkt gebracht
- Die Tragödie in Oberösterreich, bei der ein American Staffordshire Terrier eine Joggerin tötete, hat zu hitzigen Diskussionen und großer Verunsicherung in der Bevölkerung geführt
- Tieranwältin Christina Toth betont die Notwendigkeit einer sachlichen Aufklärung und warnt vor voreiligen Gesetzesänderungen, während die strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Verantwortung der Hundehalterin geprüft wird