Sie wollte über 4.000 Euro
Tier biss zu – kein Schmerzensgeld für Hundetrainerin
Eine Hundetrainerin wollte sich gegen Schäden von Tieren absichern. Als sie von einem Hund gebissen wurde, bekam sie aber trotzdem kein Geld.
"Der Halter des Tieres haftet für alle von ihm und/oder dem Tier verursachten Schäden" – dieser Satz in den AGB eines Vertrags einer Tiertrainerin sorgte in Niederösterreich für einen Streit, der bis vor den Obersten Gerichtshof ging.
Frauchen unterschrieb Vertrag, ohne zu lesen
Das Frauchen des Berner Sennenhundes hatte den Vertrag einfach unterschrieben, ohne ihn wirklich zu lesen. Kurz darauf biss der Vierbeiner aber zu. Die Trainerin wollte Schadenersatz. Doch das Gericht entschied, dass solche nachteiligen Geschäftsbedingungen nicht gelten – auch wenn sie unterschrieben wurden, berichtet die "Presse".
Natürlich war der Bello nicht immer der Bravste – sonst wäre das Training ja auch nicht nötig gewesen. Dennoch machte der Hund gute Fortschritte. Schon in der dritten Trainingsstunde durfte der Maulkorb ab. 45 Minuten lang verhielt sich der Vierbeiner vorbildlich. Bei der Übung "Gehen bei Fuß" eskalierte die Situation dann aber.
Trainerin ging grob mit Hund um
Die Besitzerin legte dem Hund nach Aufforderung der Trainerin den Maulkorb wieder an – der Sitz wurde aber nicht kontrolliert. Weil die Übung dann mit dem Frauerl nicht so recht funktionieren wollte, schritt die Trainerin ein. Nachdem der Rüde nicht tat wie gewünscht, stieß ihn die Trainerin mit dem Knie nach hinten, riss ihn außerdem an der Leine so weit hoch, dass die Vorderpfoten in der Luft waren, schrie das Tier dabei auch noch an.
Der Sennenhund sprang die Trainerin daraufhin mehrmals an, der Maulkorb rutschte ihm hinunter. Daraufhin biss er die Frau in die linke Hand, diese erlitt eine Rissquetschwunde, die etwa einen Zentimeter lang war. Die Trainerin verlangte daraufhin laut "Presse" 4.355 Euro an Schadenersatz – weil der Maulkorb nicht richtig angelegt war, weil das Gesetz eine strenge Hundehalterhaftung vorschreibt und weil die Hundehalterin die AGB unterschrieben hatte.
Unterschriebene AGB als nachteilige Klausel
Sowohl das Bezirksgericht Neunkirchen als auch das Landesgericht Wiener Neustadt wiesen die Klage aber ab. Denn die Tierhalterin könne nichts dafür, weil die Trainerin das Tier gereizt habe. Auch der Oberste Gerichtshof war der Meinung, dass die Trainerin der Hundehalterin nicht die Schuld geben dürfe. Denn die Tierhalterin müsse beweisen, dass sie das Tier korrekt beaufsichtigt habe – das sei ihr in diesem Fall gelungen.
Die Höchstrichter erklärten auch die unterschriebenen AGB als nachteilige Klausel. Das hätte vielleicht verhindert werden können, wenn die Trainerin bei Abschluss des Vertrags auf die Passage hingewiesen hätte. Das sei aber nicht passiert, berichtet die "Presse". Die Trainerin hätte zwar kurz auf die AGB verwiesen, aber dann nur erklärt, dass die Besitzerin zahlen müsse, wenn sie einen Termin kurzfristig absagte. Deshalb gelte die Klausel nicht, die Trainerin bleibt nun auf dem Schaden sitzen, entschied der OGH.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine Hundetrainerin, die von einem Hund gebissen wurde, bekam trotz AGB, die sie unterschrieben ließ, keinen Schadenersatz
- Das Gericht entschied, dass die Hundehalterin nicht haftbar gemacht werden könne, da die Trainerin das Tier gereizt habe
- Der Oberste Gerichtshof erklärte zudem die unterschriebenen AGB als nachteilige Klausel und entschied, dass die Trainerin auf dem Schaden sitzen bleibt