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Teufelsaustreiber verordnet Salzwasser-"Kur" – Frau tot
Eine junge Frau starb an einer "Teufelsaustreibung", die ein Wunderheiler angeordnet hatte. Nun wurden die Familienmitglieder verurteilt.
Eine junge Frau soll in Berlin gezwungen worden sein, täglich 1,5 Liter Salzwasser zu trinken – die 22-Jährige starb an dieser sogenannten "Kur" zur Teufelsaustreibung. Fünf Jahre später standen vier Angeklagte nun vor Gericht. Der Ehemann und dessen Mutter wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Körperverletzung mit Todesfolge
Im Prozess um den Tod einer 22-Jährigen bei einer versuchten Teufelsaustreibung durch einen angeblichen Wunderheiler, hat das Berliner Landgericht am Montag den aus dem Libanon stammenden Ehemann und die Schwiegermutter des Opfers zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Schwiegervater erhielt eine Bewährungsstrafe.
Die Urteile erfolgten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der ebenfalls angeklagte "Wunderheiler" Mazen K. wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Zahlung von 1.500 Euro verurteilt.
Täglich 1,5 Liter Salzwasser
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wajdi H. sowie dessen Mutter Widad A. und dessen Vater Mohamad H. auf Empfehlung des islamischen Wunderheilers K. im Dezember 2015 dem Opfer Nesma M. über eine Woche hinweg täglich rund anderthalb Liter Salzwasser verabreicht hatten.
Der sogenannte Hodscha empfahl demnach das Vorgehen, um einen vermeintlichen Teufel auszutreiben, den er für die Kinderlosigkeit des Paars verantwortlich machte.
Die Frau trank nach Feststellungen des Gerichts das Salzwasser zu Beginn noch freiwillig. Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich jedoch zusehends. Als die Frau nicht mehr selbstständig trinken konnte, hielten ihr Ehemann und dessen Eltern sie fest und flößten ihr das Salzwasser ein. Die Frau starb nach einer Woche im Spital.
Teufelsaustreibung
Der Vorwurf der Teufelsaustreibung habe sich bestätigt, sagte die vorsitzende Richterin. "Teufelsaustreibung hört sich laut an, so war es hier aber nicht – Nesma M. ist eines stillen Todes durch Salzwassergabe über mehrere Tage gestorben", merkte die Richterin an.
Nicht vorbestraft und geständig
Nach ihren Einführungsworten musste die Vorsitzende Richterin die Verhandlung für wenige Minuten unterbrechen, weil es schien, als hätte Widad A. im Gerichtssaal mehrere Tabletten geschluckt. Nach Begutachtung durch einen Sanitäter, konnte die Verhandlung aber fortgesetzt werden.
Der 39-Jährige wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft, die 57-jährige Widad A. zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der 59-jährige Mohamad H. erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Das Gericht blieb damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafhöhen.