Sprecher der Identitären

Telefonat mit Polizist – Ermittlungen gegen Sellner

Dem bekannten Rechtsextremisten Martin Sellner droht Ärger mit der Justiz. Konkret wird wegen des Missbrauches von Tonaufnahmen gegen ihn ermittelt.

Newsdesk Heute
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Telefonat mit Polizist – Ermittlungen gegen Sellner
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Martin Sellner.
ALEX HALADA / picturedesk.com

Im Jänner prüfte der deutsche Verfassungsschutz ein Einreiseverbot für Martin Sellner. Der Sprecher der Identitären Bewegung Österreich fuhr dennoch in Passau über die Grenze, wurde von Polizisten angehalten und 45 Minuten lang kontrolliert. Obwohl der bekannte Rechtsextremist schließlich einreisen durfte, drohen im nun strafrechtliche Konsequenzen.

In einem Livestream informierte Sellner seine Anhänger über die geglückte Einreise nach Deutschland. Dabei veröffentlichte der 25-Jährige auch ein Telefonat mit einem Polizisten – obwohl dieser das gar nicht wollte.

Droht nun sogar Haftstrafe

Laut "profil"-Informationen hat die Staatsanwaltschaft Passau die Ermittlungen übernommen, diese mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Wien übergeben. Konkret wird Sellner der Missbrauch von Tonaufnahmen oder Abhörgeräten vorgeworfen. Hierbei drohen als mögliche Strafen eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

Sellners Anwalt streitet den Vorwurf der Justiz nicht ab. Sein Mandat habe das Telefonat so verfremdet, dass keine Verbindung zum Gesprächspartner herstellbar sei, heißt es im "profil". Außerdem sei die Veröffentlichung eine Form der freien Meinungsäußerung, da Sellner mit seinem "Dokumentarfilm" einen "Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse" geleistet habe. Auch aus diesem Grund rechnet er mit einer Einstellung des Verfahrens.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Der bekannte Rechtsextremist Martin Sellner steht wegen des Missbrauchs von Tonaufnahmen unter strafrechtlicher Untersuchung, nachdem er ein Telefonat mit einem Polizisten ohne dessen Zustimmung veröffentlicht hatte
    • Ihm drohen nun eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, während sein Anwalt argumentiert, dass die Veröffentlichung eine Form der freien Meinungsäußerung sei
    red
    Akt.