Ab Juli
Tausende Euro fix – jetzt kommt neuer Bonus für alle
Für bestimmte Handwerksarbeiten gibt es bald bis zu 2.000 Euro retour. "Heute" kennt die Details.
Mit 48 Prozent ist die Eigentumsquote in Österreich, also der Anteil derer, die in einem eigenen Haus oder Wohnung leben, eine der niedrigsten in ganz Europa. Insbesondere in Zeiten der Teuerung werden die Mieten mit ihren automatischen und regelmäßigen Indexanpassungen zu einer immer größeren Belastung. Die Regierung will dem nun entgegenwirken – und setzt auf ein "Baupaket".
Wie berichtet, wurde erst am Donnerstag die Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr beschlossen. Diese entfallen beim entgeltlichen Erwerb von Wohneigentum bis zu einem Wert von 500.000 Euro, wodurch eine Entlastung von bis zu 11.500 Euro eintreten soll.
"Neben der Unterstützung der Baukonjunktur soll damit mehr und erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden", erklärte Finanzminister Magnus Brunner. Deswegen wird eine Woche später direkt die nächste dahingehende Maßnahme auf den Weg gebracht.
Handwerkerbonus
"Heute"-Infos zufolge wird Türkis-Grün am Mittwoch per Initiativantrag im Nationalrat einen "Handwerkerbonus" initiieren. Dieser fördert die Lohnkosten für Handwerksarbeiten bei Umbau und Neubau. Die Rechnungen dazu müssen mindestens 500 Euro ausmachen, die Grenze nach oben liegt bei 10.000 Euro. 20 Prozent des Betrags fließen als Bonus zurück, insgesamt können also 2.000 Euro gespart werden.
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend, kann also sogar für Rechnungen ab 1. März 2024 geltend gemacht werden. Anträge zu stellen, wird ab Juli möglich sein.
Auf den Punkt gebracht
- Die österreichische Regierung plant, die Eigentumsquote zu erhöhen und die Belastung durch Mieten durch ein neues "Baupaket" zu verringern
- Teil dieses Pakets ist die Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr sowie die Einführung eines "Handwerkerbonus", der 20 Prozent der Handwerkskosten für Umbau und Neubau zurückzahlt, mit einer Obergrenze von 2.000 Euro rückwirkend - rückwirkend ab dem ersten März 2024