Oberösterreich
Tabletten ins Gulasch, dann Messer-Attacke im Schlaf
Grausame Details brachte ein Prozess am Freitag in Ried im Innkreis zutage. Eine Frau soll ihren Mann im Schlaf mit einem Messer attackiert haben.
Am 2. August 2022 ging gegen 23 Uhr ein Notruf bei der Rettung in St. Florian am Inn (Bezirk Schärding) ein. Am Telefon war eine damals 13-Jährige. Sie berichtete, dass ihr Vater blutüberströmt auf dem Boden liege.
Später stellte sich heraus, der 40-Jährige wurde niedergestochen. Die Frau leistete noch Erste Hilfe. Der Mann wurde schließlich ins Krankenhaus eingeliefert und dort notoperiert. Er war nach ein paar Tagen außer Lebensgefahr. Die Frau wurde festgenommen und legte ein Geständnis ab. Es habe jahrelange Streitereien gegeben.
Tabletten im Gulasch
Am Freitag stand die Beschuldigte 32-Jährige in Ried vor Gericht. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer. So soll die gebürtige Tschechin die Tat lange geplant haben. Die Frau soll schon Wochen vor der Tat ihrem Mann Medikamente ins Essen gemischt haben. Damit habe sie die betäubende Wirkung testen wollen, so die Anklage.
Am Tatabend habe die Frau ihrem Mann dann die Tabletten (eigentlich gegen depressive Verstimmungen) ins Gulasch gemischt. Der Mann sei zuerst auf der Couch eingeschlafen, habe sich dann ins Bett gelegt. In Blutproben des Opfers wurden Rückstände der Tabletten gefunden.
Frau gibt Tochter (13) die Schuld
Von einem Geständnis wollten die Frau und ihr Verteidiger am Freitag allerdings nichts mehr wissen. Die Aussagen der Frau bei der ersten Einvernahme seien "Larifari-Aussagen" gewesen, so ihr Anwalt. Statt der Gulasch-Version tischte der Anwalt eine ganz andere Variante auf. Die Frau habe nur ihre 13-Jährige Tochter schützen wollen, diese hätte den Vater nämlich "gehasst", behauptete die Angeklagte vor Gericht plötzlich unter Tränen. Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch, seine Mandantin sei unschuldig, wolle nur die Tochter beschützen.
Ein Urteil gab es am Freitag nicht, das soll am Dienstag beim nächsten Verhandlungstag fallen. Es gilt die Unschuldsvermutung.