Wien
Das "Schnitzel-Formular": Was jetzt wirklich gilt
Ab Montag müssen sich Gäste in Lokalen namentlich registrieren, das gilt auch in Fast-Food-Restaurants. "Heute" hat die wichtigsten Antworten.
Aufschreiben statt anschreiben heißt es ab Montag in den 8.200 Gastro-Betrieben in Wien. Wer in ein Lokal geht, muss seine Kontaktdaten preisgeben – einige Ausnahmen gibt es trotzdem
Welche Daten werden erhoben?
Neben Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollen Gastronomen auch Tischnummer und Uhrzeit notieren.
Muss das Formular der Stadt verwendet werden?
Nein, wie die Daten erfasst werden, ist egal. Es muss nicht das Formular (siehe unten) der Stadt verwendet werden, heißt es aus dem Rathaus.
Was passiert bei falschen Angaben?
Besucher geben ihre Daten auf freiwilliger Basis an. Der Wirt sollte die Angaben aber prüfen. Denn er haftet, wenn er keine oder falsche Daten liefert.
Für wen gibt es Strafen?
Laut Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) wird es für Wirte Verwaltungsstrafen geben, die Höhe des Bußgelds ist mit einem Strafzettel vergleichbar. Der Gast geht bei Falschangabe oder Verweigerung straffrei aus, kann aber im Ernstfall nicht gewarnt werden
Muss ich mich beim 'TakeAway' eintragen?
Wer nur bestellt und abholt, braucht laut Stadt kein Formular auszufüllen.
Was ist am Würstelstand?
Bei einem Steh-Imbiss besteht keine Registrierungspflicht. "Diese ist nur für am Tisch sitzende Gäste vorgesehen", so ein Sprecher von Stadtrat Hacker. Sitzt man beim "Würstler", z. B. im Gastgarten, muss man seine Daten hergeben
Wie ist es bei McDonald’s?
McDonald’s will, dass sich alle Gäste in die Listen eintragen.
Muss man auch Kinder registrieren?
"Ja, jede Einzelperson muss sich registrieren." Nur so könnten Corona-Fälle lückenlos zurückverfolgt werden.
Werden die Daten weitergeben?
Nur wenn es im Lokal einen Corona-Fall gibt.
Wie lange werden sie gespeichert?
Nach vier Wochen wird alles gelöscht.