Wirtschaft

Strompreisbremse – so viel ersparst du dir wirklich

Die Stromkostenbremse tritt am 1. Dezember 2022 für jeden Haushalt mit aufrechtem Stromvertrag in Kraft. Wie viel du nun wirklich ersetzt bekommst.

Start der Stromkostenbremse am 1. Dezember 2022
Start der Stromkostenbremse am 1. Dezember 2022
Christian Ohde / ChromOrange / picturedesk.com

"Die Ereignisse – wie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine – haben in den vergangenen Monaten zu massiven Erhöhungen der Energiekosten geführt. Die Teuerung stellt eine große Belastung für die Menschen in Österreich dar. Nach zahlreichen Maßnahmen wie beispielsweise der ökosozialen Steuerreform, der Abschaffung der Kalten Progression oder der Pensionsanpassung sorgen wir mit der Stromkostenbremse weiter dafür, dass die Menschen entlastet werden und die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Wir helfen damit in herausfordernden Zeiten."

Ab 1. Dezember 2022

Das sagte am Mittwoch ÖVP-Klubobmann August Wöginger anlässlich des Starts der Stromkostenbremse. Und ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf ergänzt: "Die Stromkostenbremse soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken. Wir federn die Stromkosten direkt ab, wo sie für die Kunden zur Belastung werden, nämlich auf der Stromrechnung." Die Stromkostenbremse bringt eine durchschnittliche Entlastung von 500 Euro pro Jahr und Haushalt.

Die Stromkostenbremse wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024. In Anspruch nehmen können die Strompreisbremse all jene, die einen aufrechten Stromliefervertrag haben. Diese Personen erhalten die Stromkostenbremse automatisch von ihrem Stromlieferanten, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Stromkostenbremse senkt die Kosten der nächsten Rechnung und zukünftiger Teilbetragszahlungen.

"Zusätzliche Entlastung"

Es wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskunden. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde (kWh) bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis – umfasst sind Arbeitspreis, Grundpreis und Rabatte – maximal zehn Cent/kWh betragen. Das entspricht dem Vorkrisenniveau.

"Nachdem Mehrpersonenhaushalte auch mit höheren Stromkosten konfrontiert sind, gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen Entlastung", unterstreichen die beiden Abgeordneten. Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen hauptgemeldet sind, erhalten ein Zusatzkontingent. Jede zusätzliche Person wird mit einem Kontingent von 350 kW/h zu 30 Cent unterstützt. "Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von über 100 Euro pro Person und Jahr", so die beiden Abgeordneten. Die Entlastung komme noch im Frühjahr nächsten Jahres bei den Haushalten an.

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