Oberösterreich
Strompreis – Kunde drohte mit Klage, Verbund lenkt ein
Erfolg für einen vom Strompreis arg geplagten Kunden: Nach einer Klagsankündigung der AK hat jetzt der Versorger Verbund eingelenkt.
Der Innviertler hatte einen sogenannten Float-Tarif abgeschlossen, der sich am Preis an den Börsen orientiert. Als sich der monatliche Teilzahlungsbetrag erhöhte, wollte er kündigen.
Der Versorger lehnte die Kündigung ab – mit Verweis auf die Vertragsbindung von zwölf Monaten. Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich, die schließlich ein Abmahnverfahren einleitete.
Aus Sicht der Konsumentenschützer war die Vertragsbindung rechtswidrig. Ihre Begründung: Selbst bei exorbitanten Preissteigerungen verhindert die Bindung, dass Kunden kündigen und zu einem anderen Unternehmen wechseln.
Diesem gravierenden Nachteil stehe kein berechtigtes Interesse des Versorgers an der langen Vertragsbindung gegenüber, so die Experten.
Sie kündigten eine Klage an. Daraufhin lenkte der Energielieferant ein und gab eine Unterlassungserklärung ab.
Preis wird stündlich angepasst
Die Schlaustrom GmbH versorgt ihre Kunden ebenfalls mit einem flexiblen Tarif. Dieser wird sogar stündlich an die Preisentwicklung an der Börse angepasst, auch in diesem Fall beträgt die Vertragsbindung zwölf Monate.
Im Gegensatz zum Verbund war das Unternehmen aber nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die AK brachte eine Klage ein.
Wie funktioniert ein Float-Tarif?
Bei diesem Tarif wird der Preis in der Regel monatlich an die Preisentwicklung an der Börse angepasst. Die Anpassung erfolgt automatisch.
Der Verbund verrechnet bei seinem Tarif zusätzlich einen Fixpreis-Anteil. Das Risiko steigender Preise tragen ausschließlich die Kunden.
Sinken die Preise, werden diese Senkungen auch automatisch weitergegeben werden.
"Die steigenden Energiepreise bringen bereits eine enorme Belastung für alle Konsumenten", sagt die Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Oberösterreich, Ulrike Weiß. Unternehmen, die Konsumentenschutzrechte missachten würden, müsse dringend Einhalt geboten werden.
"Die Konsumentenschützer schreiten hier kompromisslos gegen Rechtsbrüche ein", betont Weiß. So werde die Belastung durch höhere Preise nicht zusätzlich verschärft.
Klagsflut gegen Erhöhungen
Wie berichtet, wird ab kommendem Dienstag am Wiener Handelsgericht gegen mehrere Stromanbieter verhandelt. Den Stein ins Rollen gebracht hatte ein Oberösterreicherin, die den massiv gestiegenen Preis nicht hinnehmen wollte. Ihrem Beispiel folgten Dutzende weitere Kunden.
Für Anwalt Michael Poduschka ist es durchaus nachvollziehbar, dass der Gaspreis gestiegen ist. "Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass sich die Kosten für Stromprodukte aus heimischer Wasserkraft mehr als verdoppelt haben", erklärte er bereits im Juni.
Der Verbund etwa hatte hingegen argumentiert, dass sich der Strompreis am Gaspreis orientiere. Dem könne man sich nicht entziehen, so das Unternehmen.