Wirtschaft

Strom wird noch teurer – und das bereits ab März

Die Strompreise in Österreich schießen noch weiter nach oben. Zuerst erhöht der Verbund die Preise, dann zieht auch noch die EVN nach. Alle Details.

Rene Findenig
Für heimische Stromkunden wird es bereits ab März noch teurer.
Für heimische Stromkunden wird es bereits ab März noch teurer.
Getty Images/iStockphoto

Nur die Strompreisbremse des Bundes hält die Strompreise in Österreich halbwegs in Schach, nun wird sie aber ausgebremst: Der Verbund erhöht für Bestandskunden bereits ab 1. März die Preise – betroffen sind Haushalte mit Standardlastprofil, berichtet der ORF. Die Preise steigen dabei auf rund 24 Cent pro Kilowattstunden plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Der Grund: Die Beschaffungskosten hätten sich verfünffacht.

Obwohl der Strom beim Verbund fast vollkommen aus Wasserkraft-Erzeugung kommt, müsse man zu gültigen Marktpreise einkaufen, werde argumentiert. Ab April zieht dann auch die EVN bei Bestandskunden nach. Wer bei der EVN im Tarif "Optima" eingestuft ist, kann sich über höhere Stromkosten ab 1. April einstellen, heißt es im Bericht. Wie hoch diese Preissteigerung ausfallen wird, darüber schweige der Konzern bisher. Die Tiroler Tiwag zieht laut "Tiroler Tageszeitung" dann mit einer Preiserhöhung im Juni nach.

So gut wie keine Fixtarfife mehr

Pikant: Zwar fängt bei vielen Bestandskunden die Strompreisbremse die Teuerungen bis zu 40 Cent pro Kilowattstunde ab, mittlerweile schießen für einige Nutzer und vor allem Neukunden die Kosten aber deutlich über diesen Wert – und müssen dann wiederum ungebremst gezahlt werden. So gibt es aktuell etwa den "Optima Float Natur"-Vertrag um 47 Cent pro Kilowattstunde, und das noch vor Steuer. Und: Für Neukunden gibt es mittlerweile so gut wie keine Fixtarife mehr.

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    Die 61-Jährige muss knapp 4.000 Euro Strom nachzahlen.
    Die 61-Jährige muss knapp 4.000 Euro Strom nachzahlen.
    Privat

    Seit 1. Dezember gilt (bis Juni 2024) die vier Milliarden schwere Strompreisbremse des Bundes. Davon profitieren natürliche Personen, die einen aufrechten Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt haben. Bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh Strom pro Jahr wird der Preis vom Bund gestützt. Der entsprechende Zuschuss kommt, wenn der untere Schwellenwert von 10 Cent/kWh überstiegen wird. Jener Preisanteil, der darüber liegt, wird bis 40 Cent/kWh gefördert.