Kärnten

Strom-Teuerung – AK zerrt Energieversorger vor Gericht

Eine Beinahe-Verdopplung des Strompreises für KELAG-Kunden lässt die Kärntner Arbeiterkammer toben. Diese will dagegen vor Gericht ziehen.

Roman Palman
Die KELAG schnalzt die Strompreise rauf.
Die KELAG schnalzt die Strompreise rauf.
Getty Images/iStockphoto

Der Kärntner Energieversorger KELAG erhöht mit 1. August seine Energiepreise. "Während andere Energieversorger Ihre Kunden zum Teil gekündigt haben, bleibt die Kelag zuverlässig an Ihrer Seite", lautet das vollmundige Versprechen des Unternehmens. Dennoch ist die Preiserhöhung fix, das "bestmögliche Angebot" an die Kunden sieht folgendermaßen aus.

Option 1: Aktiv werden und einen neuen (!) Vertrag zum Tarif "Kelag Strom Vorteil" abschließen. Darauf gibt's dann eine 12-monatige Preisgarantie und einen "Tarif zum Vorteilspreis für Bestandskunden". Dieser beträgt laut Unternehmensangaben 19,80 Cent/kWh inklusive Umsatzsteuer. Bisher betrug der Bestandskundentarif 13,04 Cent inklusive Umsatzsteuer.

Option 2: Wer nicht wechselt, erklärt sich automatisch mit der Erhöhung des Verbrauchspreises auf 24,84 Cent/kWh inklusive Umsatzsteuer einverstanden. Nachsatz: "Wichtig: Hier gilt keine Preisgarantie, es kann also weitere Preisanpassungen geben."

Diese Wahlmöglichkeit bleibt KELAG-Kunden.
Diese Wahlmöglichkeit bleibt KELAG-Kunden.
KELAG

Bei einem Durchschnittsverbrauch von angenommenen 3.500 kWh pro Jahr bedeutet das nach eigener Rechnung der Kelag für die Kunden eine Teuerung von 6 Euro monatlich (Option 1) bzw. satte 11 Euro (Option 2) monatlich. Allerdings wurde in diesem Beispiel ausdrücklich der staatliche Stromkostenzuschuss "bereits berücksichtigt". 

Die Kärntner Arbeiterkammer lässt dieses Tarif-Ultimatum für die Kunden toben: "Wenn zigtausende Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt werden – und hier reden wir von Preiserhöhungen von teils 90 Prozent – dann gehört das rechtlich geprüft." AK-Präsident Günther Goach will deshalb eine Klärung vor Gericht und Klage gegen diese Vorgangsweise einbringen.

Jeder Euro zählt

"In Zeiten der Teuerung, in der die Menschen massiv belastet sind, zählt jeder Euro! Energielieferanten haben einen Versorgungsauftrag. Ob die Vorgehensweise der KELAG bezüglich der Preisanpassungsschreiben zu Preisänderungen und Änderung der Allgemeinen Strom-Lieferbedingungen rechtlich in Ordnung ist, muss gerichtlich geklärt werden!", unterstreicht Goach.

Er fordert eine Klarstellung der Regierung zum "unzureichend formulierten Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG)". Diese Rechtsunsicherheit dürfe nicht auf dem Rücken der Konsumenten und bei den Energieanbietern abgeladen werden. "Der Gesetzgeber muss handeln".

Spürbare Entlastung für alle Verbraucher schaffen

Goach abschließend: "Was wir für die Konsumenten wollen, ist Transparenz! Energieanbieter müssen eine Offenlegung bei der Beschaffung von Strom und bei der eigenen Stromerzeugung bieten. Nur so können Strompreisänderungen auch nachvollziehbar begründet werden".

Die AK Kärnten erneuert daher auch ihre Forderungen an den Bund, systematische Maßnahmen zur Senkung des Stromgroßhandelspreises und somit eine spürbare Entlastung für alle Verbraucher zu schaffen. Auch eine Offenlegung und mehr Transparenz bei der Beschaffung und der Stromerzeugung sei Gebot der Stunde.

Service der AK für betroffene Konsumenten: kaernten.arbeiterkammer.at/strom

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