Im ORF-Gesetz geregelt

Strenges Verbot – was es beim ORF jetzt nicht spielt

Wer sich heute schon durch das ORF-Programm gezappt hat, dem wird es aufgefallen sein. Am Karfreitag läuft den ganzen Tag über keine Werbung.

Jochen Dobnik
Strenges Verbot – was es beim ORF jetzt nicht spielt
Am Karfreitag läuft den ganzen Tag über keine Werbung im ORF.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Weder im Radio, noch im Fernsehen dürfen am Karfreitag Werbespots gespielt werden. Denn die Werbemöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind hierzulande nach wie vor fest an den christlichen Glauben gekoppelt. So dürfen an drei hohen katholischen Festtagen laut Paragraf 14, Absatz 3 des ORF-Gesetzes (Stand: 2010) keine entsprechenden Sendezeiten vergeben werden. Betroffen davon sind Allerheiligen, der Heilige Abend und – der Karfreitag.

Katholischer Festtag bestimmt ORF-Programm

An diesem Tag gedenken Gläubige der Kreuzigung und dem Tod von Jesus Christus. Und obwohl es sich dabei in Österreich um keinen gesetzlichen Feiertag handelt, bestimmt er das ORF-Programm.

"Soweit nach diesem Bundesgesetz nicht Anderes bestimmt ist, setzt der Stiftungsrat auf Vorschlag des Generaldirektors den Umfang der Werbung in den Programmen des Österreichischen Rundfunks fest. Derart festgelegte Richtlinien sind leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu veröffentlichen. Sendezeiten für Werbung dürfen am Karfreitag sowie am 1. November und am 24. Dezember nicht vergeben werden", heißt es darin wortwörtlich. Zwischen den einzelnen Sendungen dürfen daher heute keine Werbespots gezeigt werden. Einzig Programmankündigungen sind erlaubt.

Darüber hinaus wird um 15 Uhr auf ORF 3 des Kreuztodes Jesu mit einer Schweigeminute gedacht. Dieses Ritual lässt sich im ORF bis in die 1970er-Jahre zurückverfolgen, wiewohl genaue Aufzeichnungen nicht vorliegen.

Kleines Detail am Rande: Auch bei fast allen ORF-Radiosendern findet die Schweigeminute statt – eine Ausnahme stellen FM4, Radio Wien und Ö1 dar. Auf Ö3 läuft kurz vor 15 Uhr das Johannes-Evangelium.

Veranstaltungsverbot in Kärnten

Wie weit die katholische Kirche nach wie vor in den Alltag eingreift, zeigen auch Gesetze, die verschiedene Veranstaltungen am Karfreitag verbieten. Die strengsten Regeln gibt es aber in Kärnten. Hier sind unerwünschte Veranstaltungen sogar bis zum Karsamstag bis um 14 Uhr verboten. Darunter fallen zum Beispiel Konzerte und Sportveranstaltungen. Bei einem Verstoß drohen bis zu 7.260 Euro Strafe.

Bei anderen Events handelt es sich oft um eine juristische Auslegungssache – Discos, Bars und Restaurants haben meist geöffnet.

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