Wien
Streit um Weisung für Lobautunnel aus dem Ministerium
Die Wirtschaftskammer kritisiert eine Weisung, das Projekt in der Wiener Lobau zu beenden. Im Ministerium sieht man die Sache aber anders.
Eine mutmaßliche Weisung des Klimaministeriums an die Asfinag sorgt nun für Aufregung. Ministerin Leonore Gewessler (G) soll laut "Kurier" die Errichter-Gesellschaft anweisen, die Arbeiten am Lobautunnel ruhend zu stellen. Damit werde u.a. das Aktiengesetz verletzt, kritisiert die Wiener Wirtschaftskammer. Denn der Eigentümer darf einer Aktiengesellschaft, und das ist die Asfinag, keine Weisungen erteilen." Der Bau-Stopp müsse revidiert werden, so WKW-Präsident Walter Ruck.
Eine Absage des Lückenschlusses des Regionenrings durch den Lobautunnel sei rechtlich nicht gedeckt. Der Lobautunnel könne nicht von heute auf morgen abgesagt werden. Dafür würden die rechtliche Grundlage und das notwendige Einvernehmen mit dem Finanzministerium fehlen.
Weisung wäre illegal
Eine Weisung der Klimaschutzministerin an die Asfinag zur Einstellung des Lobautunnels ist rechtlich nicht möglich und außerdem rechtswidrig, so der Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer in einem Gutachten. Der Gesellschaftsrechtsexperte Jörg Zehetner (KWR Rechtanwälte) unterstreicht in einem Gutachten, dass Schadenersatzansprüche von Vertragspartnern erfolgversprechend wären. Die Asfinag hat bereits Wertberichtigungen von über 70 Millionen Euro bestätigt. Der Baustopp verstoße außerdem gegen das Bundesstraßengesetz.
Bauprogramm abgestimmt
Das Klimaschutz-Ministerium sieht die Sache anders. Es habe keine aktienrechtliche Weisung gegeben. Das Ministerium habe aber die Aufgabe, das Bauprogramm jährlich mit der Asfinag abzustimmen. Auch würden die Projekte für die nächsten sechs Jahre beschlossen. Der Lobautunnel ist also noch nicht vom Tisch. Eine andere Regierung könnte das Vorhaben wieder in das Bauprogramm aufnehmen.