Mordversuch in Linz
Streit um eine Frau, dann Bauchstich mit 20cm-Messer
Nach einer Messerattacke in der Nacht auf den 1. Mai haben die Behörden einen Mann (21) in U-Haft genommen. Es laufen Ermittlungen wegen Mordversuchs.
Am Feiertag wachten die Linzer zur Nachricht einer brutalen Bluttat in der vergangenen Nacht auf: Mitten in der Innenstadt hatte ein 21-Jähriger plötzlich ein 20-Zentimeter-Messer gezückt, er soll damit einem Kontrahenten in den Bauch gestochen haben.
Abgespielt hat sich das Ganze in der City vor einem Lokal in einem Innenhof. Der Verdächtige, für den die Unschuldsvermutung gilt, flüchtete zunächst. Wenig später fasste ihn aber eine Streife. Die Beamten nahmen ihn fest und stellte die Waffe sicher. Er wurde ins Polizeianhaltezentrum gebracht.
Dort verbrachte er die vergangenen Tage laut Staatsanwaltschaft mit beharrlichem Schweigen. Zur blutigen Attacke äußerte er sich nicht. Das Opfer wurde so schwer verletzt, dass eine Not-OP notwendig wurde. Ersten Infos zufolge dürften die beiden wegen einer Frau in Streit geraten sein.
Haftgründe für Untersuchungshaft
Für die Verhängung von U-Haft muss der Festgenommene dringend tatverdächtig sein. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn die bisherigen Ermittlungsergebnisse eine hohe Wahrscheinlichkeit ergeben, dass der Verdächtige die Straftat begangen hat.
Zusätzlich muss für die Verhängung von U-Haft entweder Fluchtgefahr, Verabredungs- oder Verdunkelungsgefahr oder die Gefahr einer neuerlichen Straftat bestehen. Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verbrechen, das mit einer mindestens zehnjährigen Haftstrafe bedroht ist, begangen wurde, muss U-Haft verhängt werden, sobald man keinen der drei Haftgründe ausschließen kann.
Das Landesgericht hat am Freitag jedenfalls die U-Haft über den jungen Verdächtigen verhängt. Das muss innerhalb von 48 Stunden geschehen.