Ärger für einen Autofahrer in Wien-Fünfhaus! Am 11. März soll der Vater von "Heute"-Leserin Elisabeth in der Possingergasse 13 auf eine Kreuzung mit Wartepflicht zugefahren sein. Ein Beamter soll ihn dabei erwischt haben, wie er das Verkehrsschild missachtet.
Prompt bekam der Pkw-Lenker eine Anonymverfügung in Höhe von 76 Euro zugestellt – "Heute" berichtete. Doch wie verhält man sich richtig beim Halteschild? Top-Influencer Nikola Marijokovic erklärt.
In jüngster Vergangenheit soll der langjährige Autofahrer bereits an selbem Ort eine Strafe wegen Missachtung des Stopp-Taferls bekommen haben, diese Woche geschah es erneut.
Der Vorwurf laut Brief: "Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Vorrangzeichen "HALT" dadurch nicht beachtet, indem Sie das Fahrzeug nicht vor einer Kreuzung angehalten haben, sondern ohne anzuhalten in die Kreuzung eingefahren sind."
Nach der ersten Anonymverfügung dachte Elisabeths Papa aus seinem Fauxpas gelernt zu haben. Jetzt sieht er sich mit der zweiten Strafe konfrontiert, diesmal in Höhe von 76 Euro. "Mein Vater hatte aus der ersten Strafe gelernt und ist diesmal aufmerksamer gewesen", beschreibt seine Tochter den Sachverhalt.
Der Pkw-Fahrer vermutete Anrainer, die Vorfälle in der Umgebung bei der Polizei melden. Wie ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried gegenüber "Heute" erklärt, können Anonymverfügungen jedoch nur von Beamten gestellt werden – mehr dazu hier.
"Heute" fragte bei einem Influencer nach, der es wissen muss: Nikola Marijokovic leitet die Fahrschule Rainer in der Breitenfurter Straße 233 in Wien-Liesing, krönte sich im Zuge des "Heute"-Influencer-Awards mit Vollgas zur Nummer Eins. Der sympathische Fahrlehrer räumte auch gleich mit einem Mythos auf.
Video: Auf Stoppschild zufahren – Top-Influencer klärt auf
Im deutschsprachigen Raum verlassen sich viele Autofahrer beim Halten vor dem Stoppschild immer wieder auf die Drei-Sekunden-Regel. Diese besagt: Es wird empfohlen, an einem Stoppschild mindestens drei Sekunden zu halten, auch wenn kein Querverkehr vorhanden ist.
Diese Regel ist gesetzlich aber nicht vorgeschrieben. Vielmehr gilt bei Stoppschildern mit Haltelinie, bis zu dieser vorzufahren. Bei Stoppzeichen ohne Haltelinie ist es hingegen wichtig, bis zur sogenannten Sichtlinie zu fahren und dann stehenzubleiben. Die Sichtlinie markiert die Stelle, von der es gute Übersicht über die Kreuzung gibt.
Neben Regelkunde gab es zu guter Letzt auch einen Lacher. Der Top-Influencer versprach nämlich seiner Mama, dass es bald wieder die beliebten Billa-Rabattpickerl in der "Heute" gibt.