10 Jahre Haft drohen
Strafanzeige! ÖVP will Gewessler hinter Gitter bringen
Die ÖVP hat nun offiziell Strafanzeige gegen Ministerin Leonore Gewessler eingebracht. Der § 302 StGB sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren vor.
Nun ist sie da: Die Österreichische Volkspartei hat über die Kanzlei Suppan/Spiegl/Zeller bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen Umweltministerin Leonore Gewessler gestellt. Der Vorwurf lautet auf § 302 StGB, also Missbrauch der Amtsgewalt.
Bei diesem Delikt droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, allerdings nur, wenn der Missbrauch wissentlich und vorsätzlich passiert. Das sehen die Anwälte als gegeben, da die Ministerin unmittelbar vor der Abstimmung "private Expertisen" zur Rechtsmäßigkeit ihres Verhaltens einholte. Übrigens: Geschieht die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer zwischenstaatlichen Einrichtung, steigt der Strafrahmen sogar auf mindestens ein bis zehn Jahre.
Das wird ihr vorgeworfen
Begründet wird die Strafanzeige mit der Zustimmung Gewesslers zur EU-Renaturierungsverordnung. "Dies ist nach innerstaatlichem österreichischen Recht zu Unrecht erfolgt und verstößt gegen die einschlägigen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben", sind sich die ÖVP-Anwälte sicher. Die Ministerin stützt sich hingegen auf Gutachten, die ihr Vorgehen als legitim beurteilen.
Die Volkspartei und deren Rechtsvertretung argumentieren mit dem Art. 23d Abs. 2 B-VG. Demnach dürfe der Bund bei einer Abstimmung in der EU, in denen die Gesetzgebung Landessache ist, nur dann von einer einheitlichen Stellungnahme der Länder abweichen, wenn es um Integration oder Außenpolitik geht.
Auch Totschnig-Zustimmung fehlte
"Die Angezeigte hat sich durch ihre Zustimmung im Umweltrat am 17.06.2024 über diese einheitlichen Stellungnahmen der Bundesländer entgegen ihrer verfassungsgesetzlichen Bindung gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG hinweggesetzt, obwohl sie insbesondere durch den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz noch im April 2024 auf diese rechtliche Verpflichtung hingewiesen wurde und ihr diese bekannt war."
Weiters wäre Gewessler demnach laut § 5 Bundesministeriengesetz an das Einvernehmen mit Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig gebunden gewesen, weil die Renaturierungsverordnung auch dessen Wirkungsbereich betreffen.
Es wird deswegen angeregt, "den oben dargestellten Sachverhalt aus strafrechtlicher Sicht zu prüfen, gegebenenfalls ein entsprechendes Ermittlungsverfahren, allenfalls wegen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 StGB einzuleiten und den Sachverhalt umfassend aufzuklären".
Auf den Punkt gebracht
- Die ÖVP hat offiziell Strafanzeige gegen Umweltministerin Leonore Gewessler eingereicht und wirft ihr den Missbrauch der Amtsgewalt vor, was eine Höchststrafe von zehn Jahren nach § 302 StGB nach sich ziehen könnte
- Die Anzeige bezieht sich auf Gewesslers Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung, die laut ÖVP-Anwälten gegen österreichisches Recht verstößt, während die Ministerin sich auf Gutachten beruft, die ihr Vorgehen als legitim beurteilen