Wien-Wahl

Straches Mutter könnte ihn die Wien-Kandidatur kosten

Nun ist ein Streit entbrannt, ob Heinz-Christian Strache in Wien wohnt oder nicht. Im äußersten Fall kostet ihn das die Wien-Kandidatur.

Heute Redaktion
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Heinz-Christian Straches Kandidatur wackelt.
Heinz-Christian Straches Kandidatur wackelt.
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Heinz-Christian Strache vermarktet sich beim Sammeln der benötigten Unterstützungerklärungen für die Kandidatur bei der Wien-Wahl im Oktober als "Wiener Original". Eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft von der linken Kleinpartei "Wandel" könnte seine Ambitionen aber ausbremsen.

Wien oder Niederösterreich?

Konkret dürfen bei den Wiener Gemeinderatswahlen nur Personen kandidieren, die ihren Wohnort und Lebensmittelpunkt in Wien haben. Strache wohne, das sei laut "Wandel" durch Zeitungsberichte, Homestorys und Straches Firmenanmeldung belegt, mit Frau Philippa, Kind und Hunden in Klosterneuburg, also Niederösterreich. Und damit dürfte er in Wien nicht zur Wahl antreten.

Laut dem "Team Strache" liegt Straches "familiärer, privater, politischer und auch im Freizeitleben stattfindende Lebensmittelpunkt" an seinem gemeldeten Hauptwohnsitz in Wien-Landstraße. "Wandel" sieht Meldebetrug, denn der Hauptwohnsitz muss mit dem Lebensmittelpunkt übereinstimmen.

Hinweis in den Akten

Aussage gegen Aussage also? Nicht ganz. Wie die "Presse" berichtet, findet sich in den Ermittlungsakten zur Causa Casinos eine brisante Passage. Als Polizeibeamte im Sommer 2019 eine Hausdurchsuchung bei Strache durchführen wollten, fuhren sie eben zu dessen gemeldeten Hauptwohnsitz in 1030 Wien – trafen den Ex-FPÖ-Chef aber nicht an, sondern nur dessen Mutter Marion, die an der Adresse wohnt. Sie gab laut Ermittlungsakt an: "Ich erkläre, dass mein Sohn hier nicht wohnhaft ist und hier keine persönlichen Gegenstände hat." Die Ermittler machten sich also auf den Weg nach Klosterneuburg und filzten Straches Haus.

"Die Wahlbehörde muss den Wahlvorschlag überprüfen und wenn die zum Ergebnis kommt, er hat dort keinen Hauptwohnsitz hat, ist er von der Liste zu streichen", so der Verfassungs- und Verwaltungsprofessor Heinz Mayer zur "Presse". Derzeit läuft bei der Wahlbehörde eine routinemäßige Überprüfung der Angaben, allerdings nur durch automatische Abgleichung. Laut Mayer sei das zu wenig: "Wenn die Wahlbehörde Kenntnis davon erlangt, dass diese Angaben unrechtmäßig sein könnten, gilt es, das zu überprüfen." Im Fall der Fälle sei Straches Name von der Kandidatenliste "zu entsorgen".

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