Entschädigung
Storno weil Streik! Kunde soll Zugticket dennoch zahlen
Wegen des Bahn-Streiks in Deutschland konnte Tom J. seine Reise zu Verwandten nicht antreten. Tickets werden ihm aber nur zum Teil erstattet.
Mit lästigen Kollateralschäden müssen sich derzeit zahlreiche Bahn-Kunden herumschlagen. Wie berichtet, hatte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) im Streit um die Tarife mit der Deutschen Bahn (DB) kurzfristige Streikmaßnahmen angekündigt, mehrere Tage lang war im Öffi-Netz des österreichischen Nachbarlandes so gar nichts mehr auf Schiene, unzählige Verbindungen fielen aus.
Die ÖBB rieten deshalb bereits im Vorfeld dazu, nicht unbedingt notwendige Zugreisen zu verschieben – alles dazu hier.
Verwandtschaftsbesuch
Diesen Rat befolgte auch Tom J. aus dem Bezirk Mödling. Eigentlich hatte er Verwandte in Regensburg besuchen wollen, die Tickets für Hin- und Rückfahrt buchte er deshalb am 21. Jänner, der Betrag über 109,60 Euro wurde ihm von der Kreditkarte abgezogen.
"Am nächsten Tag, also Montag 22.01.2024 wurde dann bekannt, dass die GDL kurzfristige Streikmaßnahmen durchführen wird", schildert der "Heute"-Leser.
„Via Telefon war es nicht möglich die zuständige Stelle zu erreichen, mehrmalige Emailanfragen wurden nicht beantwortet.“
Der Niederösterreicher habe versucht, Informationen darüber einzuholen, wie er sich nun verhalten solle, aber: "Via Telefon war es nicht möglich die zuständige Stelle zu erreichen, mehrmalige Emailanfragen wurden nicht beantwortet."
34 Euro
Die nicht angetretene Reise wird für den Diplom-Ingenieur nun zum finanziellen Boomerang, denn: Nach einem Antrag auf Rückerstattung des Ticketpreises, wurden ihm lediglich für die entfallene Rückfahrt 50 Prozent zugesprochen.
"Die Begründung des Ausfalls wurde im automatisierten Schreiben folgendermaßen benannt: 'Zugausfälle sowie Verspätungen können aufgrund der Komplexität des Eisenbahnbetriebes leider nicht immer vermieden werden' – So nennt die deutsche Bahn also Zugausfälle, die durch Streikmaßnahmen der GDL entstehen. Sehr amüsant", so Tom J. zynisch.
„Von 109 Euro wurden 34 Euro entschädigt. Und das, obwohl sich die Deutsche Bahn nicht an den Vertrag mit Kauf der Tickets hält.“
Auf dem Ticket für die Hinfahrt, die er in dem Wissen, dass es dann nicht mehr möglich sein würde, wieder nach Hause zu reisen, gar nicht erst antrat, bleibt der Niederösterreicher überhaupt zur Gänze sitzen. "Trotz ausgerufenem Streik wäre die Hinfahrt theoretisch möglich gewesen, weswegen diese nicht refundiert wird, die Rückfahrt fand nicht statt und wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen nur zur Hälfte ersetzt. Ich kann aber schwer eine Reise von Wien nach Regensburg antreten, wenn nur eine Richtung möglich ist. 400 Kilometer ist mir dann doch etwas zu weit zu gehen", schüttelt der Bahn-Kunde, für den die Zugreise eine Premiere nach Jahren der Auto- und Flugzeug-Reisen gewesen wäre, den Kopf.
"Von 109 Euro wurden 34 Euro entschädigt. Und das, obwohl sich die Deutsche Bahn nicht an den Vertrag mit Kauf der Tickets hält", hält er fest. Er will sich nun Rechtsbeistand holen.
Auf den Punkt gebracht
- Aufgrund des Bahnstreiks in Deutschland konnte ein Kunde seine geplante Reise nicht antreten und erhielt nur eine teilweise Rückerstattung für sein Zugticket, wobei die Begründung der Ausfälle als "unerwartet" bezeichnet wurde
- Der Kunde fühlt sich von der Deutschen Bahn im Stich gelassen und plant rechtliche Schritte, da er trotz des Streiks nur eine geringe Entschädigung erhalten hat