Mordprozess

"Stirb endlich!" – 28-Jähriger soll Frau erwürgt haben

Eine 30-Jährige nahm für einen Freund einen Kredit auf. Als sie das Geld zurückforderte, soll sie der 28-Jährige erwürgt haben.

Österreich Heute
"Stirb endlich!" – 28-Jähriger soll Frau erwürgt haben
Die Angeklagten müssen sich vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
Bild: Wikipedia/Böhringer Friedrich

Ein grausames Verbrechen wird Dienstag und Mittwoch am Landesgericht Feldkirch (Vbg.) verhandelt: Die Anklage wirft einem 28-Jährigen vor, eine 30-Jährige im März 2022 erwürgt zu haben. Gemeinsam mit einem Bekannten (damals 19) entsorgte er später die Leiche in einem Entwässerungsgraben.

Grund für die Tat dürfte ein Streit um Geld gewesen sein: Die 30-jährige Dornbirnerin nahm für den damals 25-Jährigen einen Kredit in Höhe von 20.000 Euro auf. Die beiden hatten kurzfristig eine intime Beziehung geführt. Schließlich forderte die Frau das Geld zurück, ließ sich auf ein Treffen mit dem Angeklagten ein.

Angeklagter wollte Opfer das Genick brechen

Nachdem zuerst in der Wohnung eines Bekannten des Opfers mit Alkohol (darunter ein starker Pfefferminzlikör) und Drogen gefeiert wurde, verlagerte sich die Party dann in die Wohnung des Zweitangeklagten (heute 22) – diesem wird neben Störung der Totenruhe auch vorgeworfen, die Tat nicht verhindert zu haben.

In den frühen Morgenstunden verschwanden der heute 28-Jährige und das Opfer kurz in der Garderobe, wie der Zweitangeklagte laut der "Neuen Vorarlberger Tageszeitung" in seiner Einvernahme aussagte. Danach kippte die Stimmung: "Ich breche ihr jetzt das Genick", soll er zu dem damals 19-Jährigen gesagt haben.

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    Starpix / picturedesk.com
    Stirb endlich! Stirb endlich!
    Zweitangeklagter über 28-Jährigen
    in seiner Einvernahme

    Anschließend soll der Lustenauer mehrmals versucht haben, seine Ankündigung in die Tat umzusetzen. Doch das Vorhaben misslang. Daraufhin zerrte der 28-Jährige die 30-Jährige auf den Boden und würgte sie mehrere Minuten lang. Dabei soll er "Stirb endlich! Stirb endlich!", gerufen haben.

    Als sich das Opfer nicht mehr rührte, setzte er sich auf die Couch, zündete sich eine Zigarette an und sagte zu dem Zweitangeklagten: "Verkopf' dich nicht." Laut dem gerichtsmedizinischem Gutachten erstickte die Frau an ihrem eigenen Erbrochenen.

    Leiche am Rücksitz des Autos drapiert

    Nach der Tat schafften die beiden Männer die Leiche in den Mietwagen des 19-Jährigen, und drapierten sie am Rücksitz so, dass es aussah, als würde sie schlafen. Anschließend fuhren die Angeklagten nach Bludenz, um den Leichnam loszuwerden, fand aber keinen geeigneten Platz und kehrten wieder zurück.

    Die beiden verabredeten sich um Mitternacht des gleichen Tages, um sich der Leiche zu entledigen. Der 19-Jährige sagte das "Treffen" allerdings ab und kehrte erst am nächsten Abend zu dem Erstangeklagten zurück. Laut seiner Aussage waren die Leiche sowie das Auto des Opfers verschwunden.

    Erstangeklagtem droht lebenslang

    Die Leiche wurde später bei Arbeiten an einem Entwässerungsgraben in Lustenau entdeckt. Die Angeklagten beschuldigen sich gegenseitig des Mordes, allerdings belasten gerichtsmedizinische Gutachten und weitere Beweise den 28-Jährigen. Obwohl der Mord bereits im März 2022 verübt wurde, kommt es erst jetzt zum Prozess. Grund dafür ist, dass die Ermittler auf Unterlagen aus den USA warten mussten, die Unterhaltungen des Erstangeklagten mit dem Opfer in den sozialen Medien betreffen.

    Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt. Neben den Angeklagten und vier Zeugen kommen auch Gerichtspsychiater Reinhard Haller sowie Gerichtsmediziner zu Wort. Dem 28-Jährigen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, dem 22-Jährigen bis zu zwei Jahre Haft.

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 28-jähriger Mann steht vor Gericht, weil er eine 30-jährige Frau erwürgt haben soll, nachdem sie von ihm einen Kredit zurückforderte
    • Gemeinsam mit einem Bekannten soll er die Leiche später entsorgt haben
    • Der Prozess am Landesgericht Feldkirch dauert zwei Tage und beinhaltet Zeugenaussagen sowie Gutachten von Gerichtspsychiatern und Gerichtsmedizinern
    • Der Angeklagte droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, während dem Bekannten bis zu zwei Jahre Haft drohen
    red
    Akt.