Wirtschaft

Tipps und Tricks – so viel Geld bekommst du ab 1. März

Die Teuerungen haben Österreich hart getroffen. Nun wartet ein kleiner Lichtblick: "Heute" zeigt, wie sehr sich der Steuerausgleich dieses Jahr lohnt. 

Wer sich selbst um den Steuerausgleich kümmert, holt sich im Schnitt 437 Euro mehr raus – dieses Jahr wartet auf viele Österreicher ein noch dickerer Bonus. (Symbolbild)
Wer sich selbst um den Steuerausgleich kümmert, holt sich im Schnitt 437 Euro mehr raus – dieses Jahr wartet auf viele Österreicher ein noch dickerer Bonus. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Das Jahr 2022 war für viele ein finanziell herausforderndes – die grassierende Inflation nimmt den Österreichern immer mehr von ihrem Einkommen weg. Wie jedes Jahr kommt es ab 1. März zu einer kleinen Entlastung für Arbeitnehmer: Je nach Fall kann man sich über den Steuerausgleich einiges vom Staat zurückholen. Dieses Jahr gibt es einige Neuerungen. Die sogenannte Arbeitnehmerveranlagung einzureichen, lohnt sich also wohl umso mehr. 

Zwar konnte man den Steuerausgleich für das vergangene Jahr bereits bisher beantragen, doch Steuerexpertin Dominique Feigl von der Arbeiterkammer Wien warnt gegenüber der "Krone" vor einem voreiligen Ausfüllen: "Wer zu früh beantragt, läuft Gefahr, dass seine Daten noch unvollständig sind. Dann könnte in Folge die Berechnung nicht stimmen." Das liegt daran, dass Arbeitgeber, AMS und Krankenkassen ihre Meldungen erst bis Ende Februar einreichen müssen. Besonders Familien, Geringverdiener und Pendler können sich dieses Jahr auf einen ordentlichen Bonus freuen. 

Hier die wichtigsten Neuerungen:

Mehr Geld für Familien und Kinder: Der Familienbonus Plus ermöglicht es Familien nun, pro Kind unter 18 Jahren statt bisher 1.500 Euro bis zu 2.000 Euro zurückzubekommen. Auch für ältere Kinder über 18 gibt es nun um 100 Euro mehr, bis zu 650 Euro. Hierbei handelt es sich um einen Absetzbetrag – du kannst deinen Anspruch demnach nur gültig machen, wenn Du auch Steuern gezahlt hast. Für Geringverdiener und Alleinerzieher, die wenig bis gar keine Steuern zahlen, gibt es den "Kindermehrbetrag". Dieser steigt dieses Jahr pro Kind von 300 auf 550 Euro.

Teuerungsausgleich: Erstmals können Personen mit eher geringerem Einkommen (bis zu 24.500 Euro jährlich) vom sogenannten Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro profitieren. In den entsprechenden Fällen wird er automatisch berücksichtigt, du musst ihn also nicht extra beantragen.

Dickes Plus für Pendler: Wegen der stark gestiegenen Spritpreise kommt es auch hier zu einer Anpassung. Von Mai bis Dezember 2022 gibt es ein 50-prozentiges Plus bei der Pendlerpauschale, während der Pendlereuro sogar vervierfacht wurde. Feigl dazu: "Wenn die Lohnverrechnung dies berücksichtigt hat, braucht man nichts weiter zu tun. Ansonsten muss man die Zuschläge selbst dazurechnen."

Nicht verzweifeln, Rat holen

Wer beim Stellen des Antrags Probleme hat, soll auf keinen Fall aufgeben, so die Steuerexpertin Feigl gegenüber der "Krone". "Bevor Sie einfach so gutes Geld herschenken, holen Sie telefonisch bei der Arbeiterkammer Hilfe oder machen sich einen persönlichen Termin aus." Denn: "Es zahlt sich auf jeden Fall aus!"

Hier zusammengefasst noch einmal alles, was Du wissen musst:

Aus- und Fortbildungen

Ausgaben im Zusammenhang mit Weiter- und Ausbildungen können sich steuerlich lohnen. Etwa Kursgebühren und -unterlagen, Studiengebühren oder -reisen oder Fachliteratur können beim Finanzamt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für kaufmännische Kurse und die Kosten der Berufsreifeprüfung. Macht man diese Kosten nicht geltend, wird jährlich ein Pauschalbetrag von 132 Euro abgezogen. Für Eltern relevant: Macht das Kind eine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes und gibt es im Wohnort keine vergleichbare Ausbildungsmöglichkeit, so können die dafür getätigten Ausgaben mit 110 Euro monatlich berücksichtigt werden.

Homeoffice

Für maximal 100 Tage, die man pro Jahr von zuhause aus arbeitet, gibt's pro Tag pauschal drei Euro von Vater Staat. Allerdings nur, wenn eine schriftliche Homeoffice-Vereinbarung mit dem Arbeitgeber besteht. 

Diabetes, Zöliakie

Ausgaben für Behinderungen zählen zu außergewöhnlichen Belastungen – dafür gibt es keinen Selbstbehalt. Der monatliche Freibetrag für Diabetiker oder Menschen mit Zöliakie liegt bei 70 Euro monatlich, für eine Gallendiät gibt es 51 Euro monatlich. Menschen mit Magenkrankheit oder anderen inneren Erkrankungen erhalten 42 pro Monat. 

Sozialversicherungsbonus bei niedrigem Einkommen

Selbst wenn man keine Steuern gezahlt hat, kann man einen Teil der einbezahlten Sozialversicherungsbeiträge in Form einer Negativsteuer zurückbekommen.

Rechnungen

Nach Möglichkeit wäre es sinnvoll, Rechnungen von verschiedenen Ärzten, Apotheken, Physiotherapien oder Optikern aufzubewahren. Sie können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, was über das Jahr gesehen ein kleines Plus ergeben kann.

Unterhaltszahlungen

Lebt man nicht im selben Haushalt wie sein Kind und zahlt man den gesetzlich vorgesehenen Unterhalt, kann dies auch geltend gemacht werden. Der Unterhaltabsetzbetrag beträgt für das erste Kind 31 Euro pro Monat, für das zweite zusätzlich 47 Euro und für jedes weitere 62 Euro.

Spenden

Bis zu zehn Prozent des Jahreseinkommens lassen sich in Form von getätigten Spenden absetzen. Der Kirchenbeitrag wird bereits manuell eingegeben, hier muss man nichts weiter machen.

Steuerausgleich vergessen? Kein Problem!

Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre im Nachhinein beantragt werden.

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