Welt
Starkoch tötete seine Familie zu Weihnachten
Er postete ein fröhliches Weihnachtsvideo mit seinem Sohn Nigel — am nächsten Tag erschoss Milan Ross seine Ex-Frau und seine beiden Kinder.
Am Montagnachmittag spielte sich in einem Gebäudekomplex in Phoenix, US-Staat Arizona, ein Familiendrama ab: Der 45-jährige Anthony Milan Ross erschoss seine Ex-Frau Iris (38) und die beiden gemeinsamen Kinder Nigel (11) und Anora (10 Monate). Die Polizei hatte zunächst die Frau tot auf dem Parkplatz gefunden, Stunden später entdeckte sie die Leichen des Jungen und des kleinen Mädchens in einer Wohnung.
Ross hatte sich dort während rund sechs Stunden verbarrikadiert. Die Beamten versuchten lange, mit ihm zu reden. Der Familienvater gab dabei zu, die beiden Kinder getötet zu haben. Dann eröffnete er das Feuer. Dabei wurde laut "NY Daily News" ein Polizist verletzt. Der Beamte wurde verletzt ins Spital gebracht, war den Angaben zufolge aber in stabilem Zustand. Der Schütze blieb dagegen unverletzt und konnte daraufhin festgenommen werden.
"Eine sehr, sehr dunkle Seite"
Angaben zum Motiv gibt es bislang nicht. Obwohl Ross und seine Ex-Frau getrennt voneinander lebten, war er extra für die Feiertage nach Phoenix gereist. Am Sonntag postete er ein Video auf seinem Facebook-Profil, in dem er zusammen mit seinem Sohn ein Weihnachtslied singt.
Der Familienvater hatte sich in den USA einen Namen als veganer Koch und Motivationsredner gemacht. Er habe mithilfe einer Gemüsediät mehr als 136 Kilo abgenommen, gab er bei seinen Auftritten und in Videos auf seiner Website an. Ausserdem gibt es von ihm zwei Bücher.
"Ich wusste, dass dieser Mann psychisch instabil war. Ich wusste, dass er eine sehr, sehr dunkle Seite hatte, ich ahnte aber nicht, dass sie so dunkel ist", sagt Mary Wogas, die Schwester von Iris Ross. Während sich ihr Ex-Schwager noch in der Wohnung befand, hatte Wogas eine Textnachricht von ihm erhalten: "Ich habe Iris und die Kinder getötet." Dann fügte er in einer zweiten Nachricht hinzu: "Mit einer Schusswaffe."
Am 3. Januar muss der Täter zu einer ersten Anhörung vor Gericht erscheinen. (red)