Wien

Stadtrechnungshof kann bald auch Parteifinanzen prüfen

Der Wiener Stadtrechnungshof wird reformiert. Er soll unabhängiger werden und mehr Befugnisse bekommen, kündigten SPÖ und Neos an.

Heute Redaktion
Am Donnerstag kündigten SPÖ und Neos im Rathaus eine Reform und Stärkung des Wiener Stadtrechnungshofs an.
Am Donnerstag kündigten SPÖ und Neos im Rathaus eine Reform und Stärkung des Wiener Stadtrechnungshofs an.
Bild: Fotolia

Der Stadtrechnungshof wird aus dem Wiener Magistrat gelöst und als eigenes Organ etabliert, um seine Unabhängigkeit weiter zu stärken. Er kann künftig die Parteifinanzen und die Finanzgebarung der Parteiakademien kontrollieren. Insgesamt werden mit der Neuerung sechs Gesetze neu geschaffen bzw. novelliert werden. Das kündigten die Regierungsparteien SPÖ und Neos am Donnerstag an.

"Nächster Schritt in Sachen Transparenz und Kontrolle"

"Nach der Einführung eines Regierungsmonitors und einer Whistleblower-Plattform, der Reform der Untersuchungskommission oder auch der wichtigen einheitlichen Förderrichtlinien gehen wir mit der größeren Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofs jetzt den nächsten Schritt in Sachen Transparenz und Kontrolle“, kündigte NEOS Wien Klubobfrau Bettina Emmerling die Umsetzung eines Vorhabens aus dem Wiener Regierungsprogramm an.

"Für volle Transparenz und noch mehr Kontrolle setzen wir als Fortschrittskoalition notwendige und wichtige Schritte. Das ist ein großer Wurf, für den wir auf konstruktive Gespräche mit allen Parteien setzen. Mit dem Begutachtungsverfahren streben wir durch bessere Transparenz einen breiten Konsens an und binden die breite Öffentlichkeit in den Prozess ein," ergänzte SPÖ-Gemeinderätin Barbara Novak. Der Fahrplan sieht vor, dass nach den Gesprächen mit den anderen Parteien und dem Begutachtungsverfahren im Herbst der Wiener Landtag die entsprechenden Gesetze verabschiedet, damit die Reformen mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten können.

Einmalige Amtszeit auf zwölf Jahre verlängert

Die Neuregelung beinhaltet unter anderem die Verlängerung der Amtszeit der Stadtrechnungshof-Direktoren auf zwölf Jahre, eine Wiederbestellung wird nicht mehr möglich sein. Bei Großvorhaben bei Bauten oder Dienstleistungen muss eine Kostenüberschreitung von 30 Prozent oder mehr dem Stadtrechnungshof gemeldet werden. Außerdem benötige der Stadtrechnungshof für die eigenständige und weisungsfreie Umsetzung in Zukunft eine größere personelle Ausstattung, denn nur so könne den Buchstaben des Gesetzes Bedeutung verliehen werden, erläuterte Gemeinderätin Novak.

Parteien vor Prüfern nicht mehr sicher

Der Stadtrechnungshof kann künftig durch die Änderung des Parteienförderungsgesetzes die Parteifinanzen und die Finanzgebarung der Parteiakademien kontrollieren. Bei Verstößen können Förderungen oder Akademiegelder zurückgefordert werden. Außerdem sieht das Gesetzespaket die Senkung der Wahlkampfkosten um 1 Million auf maximal 5 Millionen Euro pro Partei vor; bei einer Überschreitung sind – analog zu den Regelungen im Bund – empfindliche Strafen von bis zu 200 Prozent der Überschreitung vorgesehen.

FPÖ kritisierte Stadtrechnungshof

Zuletzt äußerte Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp seine Unzufriedenheit mit dem Stadtrechnungshof. Er hatte den am Dienstag veröffentlichten Bericht des Stadtrechnungshofes betreffend der Bestandsverträge der Stadt Wien als "Freundschaftsdienst" für die Wiener SPÖ bezeichnet.

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