Keine Brille getragen...

Soldat teilte Bild mit Hakenkreuz - 1.000 Euro Strafe

Ein Unteroffizier teilte auf WhatsApp ein Gletscherbild, worauf eine Fahne mit einem Hakenkreuz zu sehen ist.

Newsdesk Heute
Soldat teilte Bild mit Hakenkreuz - 1.000 Euro Strafe
Der Vizeleutnant musste sich vor der Bundesdisziplinarbehörde verantworten. (Symbolbild)
Getty Images

Als Statusposting auf WhatsApp veröffentlichte ein Vizeleutnant ein Gletscherbild. "Do wor die Welt noch in Ordnung kein Klimawandel", schrieb er dazu.

Es handelt sich um ein Foto, das eine Pasterze zeigt, die am Fuße des Großglockners liegt. Im Vordergrund sieht man die vor einigen Jahren abgerissene Hofmannhütte. Wie "die Presse" berichtet, sieht man auf dieser eine Hakenkreuzfahne. Nun musste er sich einem Verfahren der Bundesdisziplinarbehörde stellen.

Brille nicht aufgehabt

Jemand habe dem Soldat die Aufnahme aus Nazi-Zeiten per WhatsApp zugeschickt. Er wisse aber nicht mehr, wann und von wem. Beim Teilen habe er seine Brille nicht getragen, weshalb er das Hakenkreuz nicht gesehen habe.

Diese Pasterze war auf der Aufnahme zu sehen. Bei diesem Bild sieht man allerdings keine Fahne mit Hakenkreuz, da es im August 1936 fotografiert wurde.
Diese Pasterze war auf der Aufnahme zu sehen. Bei diesem Bild sieht man allerdings keine Fahne mit Hakenkreuz, da es im August 1936 fotografiert wurde.
ÖNB-Bildarchiv / picturedesk.com

Das Foto nahm er rund vier Stunden später nach der Veröffentlichung aus seinem WhatsApp-Status. Er habe nämlich laut eigener Angabe, die Angewohnheit , Bilder wieder zu löschen, wenn es etwa hundert Personen gesehen hätten. Fast zur gleichen Zeit, hätten ihn seine Kontakte dann auf das NS-Symbol hingewiesen. Wie der Vizeleutnant behauptet, hätte er es früher gewusst, wäre das Bild eher entfernt worden.

Mit dem Post und dem dazugehörigen Kommentar wollte er eigentlich nur den Klimawandel bedauern. Vor der Disziplinarbehörde verwies er darauf, das er mehrmals in der Nähe der abgebildeten Gegend war. Er konnte laut eigener Angabe beobachten, wie der dortige Gletscher zurückgeht.

Urteil: Keine NS-Wiederbetätigung

Dem Soldaten könne man keine NS-Wiederbetätigung vorwerfen, so das Urteil der Disziplinarbehörde. Er habe seine Brille nicht aufgehabt und nicht so genau gesehen, was er teilte. Er bereue den Fehler zutiefst und werde nun "bis an sein Lebensende" besser aufpassen, was er veröffentlicht.

Aussagen von seinen Kollegen nach, sei er nie mit Nazi-Äußerungen aufgefallen. Ein Oberstleutnant gab dem Bericht zufolge an, dass er sich "absolut sicher" sei, dass es sich bei dem Beschuldigten um keinen Nazi handle.

1.000 Euro Strafe

Als Beamter ist er gesetzlich verpflichtet, in seinem gesamten Verhalten darauf zu achten, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. Der Disziplinaranwalt forderte eine Strafe von 3.000 Euro, also drei Viertel seines monatlichen Bruttoeinkommens

Der Soldat kam mit einer noch milderen Strafe davon. "Die nahezu vierzigjährige tadellose Dienstleistung, verbunden mit herausragenden Leistungen im In- und Ausland, im Hochgebirge bei einem Eliteverband des Bundesheeres, lassen die Forderung des Disziplinaranwalts als überschießend erscheinen", so die Behörde. Es sei sein einziger und bloß fahrlässiger Fehler gewesen. 1.000 Euro würden als Strafe für seine "geringe Schuld" reichen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Unteroffizier teilte auf WhatsApp ein Gletscherbild, auf dem auch eine Fahne mit einem Hakenkreuz zu sehen ist
    • Er behauptet, es nicht gesehen zu haben und entfernte das Bild später
    • Die Disziplinarbehörde urteilte, dass es sich nicht um NS-Wiederbetätigung handelte, da er seine Brille nicht trug
    • Der Soldat muss eine Strafe von 1.000 Euro zahlen
    red
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