Niederösterreich

Freigang aus Gefängnis! 18 Häftlinge tauchten unter

Der so genannte "Gelockerte Vollzug" soll einen Häftling auf ein Leben in Freiheit vorbereiten. Doch manche kamen von ihren Freigängen nicht retour.

Isabella Nittner
Die Justizanstalt Göllersdorf im Bezirk Hollabrunn.
Die Justizanstalt Göllersdorf im Bezirk Hollabrunn.
Schreiner Daniel

Über 9.000 Menschen verbüßen aufgrund diverser Delikte in Österreichs Gefängnissen eine Haftstrafe. Ist die Gefängnisstrafe bald abgesessen, wird den Insassen bei guter Führung "Gelockerter Vollzug" genehmigt. Die Lockerungen umfassen dabei beispielsweise das Offenlassen der Zellentüre oder auch den Verzicht auf die Besucher-Gesprächsaufzeichnung. 

Auch Freigänge, beispielsweise für den Besuch einer Berufsausbildung, werden gewährt. Doch nicht alle Insassen halten sich an die Spielregeln und kehren nach dem Ausgang wieder in die Strafanstalt zurück.

1.119 durften auf Ausgang

Der niederösterreichische FPÖ-Nationalratsabgeordnete und erfahrene Justizwachebeamte Christian Lausch wollte von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) konkrete Zahlen wissen: Wieviele Häftlinge befanden sich in den letzten zwei Jahren im Gelockerten Vollzug? Und vor allem: Wieviele davon kehrten von ihren Freigängen nicht mehr zurück? 

Die Antworten auf die parlamentarische Anfrage zeigen, dass sich von 1. Jänner 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2022 insgesamt 4.958 Insassen im Gelockerten Vollzug befanden, 1.119 kamen auch in den Genuss von Ausgängen.

Die Justizanstalt Stein in Krems
Die Justizanstalt Stein in Krems
Ernst Weingartner / picturedesk.com

Insgesamt 1.122 Häftlingen wurden zudem ein oder mehrere Freigänge (Anm.: Unterschied zu Ausgang und Auführung; Ausführungen werden stets begleitet, Freigänge sind an einen Zweck gebunden, Ausgang ist quasi Freizeit zur sozialen Bindung) zur Berufsaus- und fortbildung gewährt. Im Jahr 2020 wurden für die Kurse 282.000 Euro ausgegeben, im Jahr 2022 waren es 588.000 Euro.

161 Insassen kamen nicht brav retour

3.440 Strafgefangene verrichteten in diesen zwei Jahren auch unbewachte Außenarbeit, durften also als Freigänger arbeiten, 2.136 Insassen verließen aufgrund von ambulanten Behandlungen temporär die Gefängnismauern.

Innerhalb dieser beiden Jahre kehrten 161 Insassen nicht so wie ausgemacht von ihren Freigängen zurück. Darunter beispielsweise acht nach einer Fortbildung bzw. ambulanten Behandlung, 38 nach Ausgängen aus diversen anderen Gründen, neun nach unbewachter Außenarbeit, 34 nach regulären Freigängen. "Nach Gewährung von Ausgängen gemäß § 99a StVG sind 61 Insass:innen nicht wieder in den Strafvollzug zurückgekehrt", heißt es in der Beantwortung durch die Justizministerin.

Nationalrat Christian Lausch von der FPÖ fühlt dem Ministerium in Justizsachen genau auf den Zahn.
Nationalrat Christian Lausch von der FPÖ fühlt dem Ministerium in Justizsachen genau auf den Zahn.
Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS

18 Häftlinge immer noch flüchtig

Nach insgesamt 18 flüchtigen Häftlingen wird immer noch gefahndet. "143 der 161 verspätet oder nicht zurückgekehrten Insass:innen wurden wieder in den Strafvollzug übernommen", heißt es in der parlamentarischen Beantwortung.

Bei 459 Insassen wurde der Gelockerte Vollzug im Zeitraum 2020 bis 2022 zudem aufgehoben, bei 97 Personen deshalb, weil sie mit einer Fußfessel nach Hause gehen durften.

Ein wegen gefährlicher Drohung, Diebstahls und anderer Delikte verurteilter Russe kam zudem von einer Haftunterbrechung  nicht mehr in die Justizanstalt St. Pölten zurück, konnte aber noch im selben Jahr von der Polizei gefunden werden, ebenso wie ein Österreicher, der wegen diverser Suchtgift-Delikte in Krems hinter Gittern saß.

Christian Lausch hatte erst mit seinen Fragen bezüglich "Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz - Gefahr für Kinder, Frauen und Familien" Staub aufgewirbelt.

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