Wirtschaft
So teuer wird das Autofahren im neuen Jahr wirklich
Die enorme Teuerung trifft die Bevölkerung aktuell hart. Vor allem Autofahrer können sich im nächsten Jahr auf deutlich höhere Kosten vorbereiten.
Kein Pardon: Auf der einen Seite entlastet man die Steuerzahler, auf der anderen Seite zieht man’s ihnen wieder aus der Tasche. Trotz horrender Teuerungsraten (im November lag die Inflation bei 10,6 Prozent) langt vor allem der Fiskus bei Autolenkern 2023 einmal mehr kräftig zu. Was uns im nächsten Jahr insgesamt blüht, wenn wir auf unseren fahrbaren Untersatz nicht verzichten können oder wollen:
Mit 1. Jänner steht bereits die erste Erhöhung der erst am 1. Oktober 2022 eingeführten CO2-Steuer an. Und zwar wird die Abgabe von 30 Euro je Tonne auf 32,50 Euro je Tonne angehoben. Ursprünglich war eine Erhöhung auf 35 Euro geplant, wegen der hohen Spritpreise greift aber ein im Gesetz vorgesehener "Preisstabilitätsmechanismus". Was man beim Tanken ab 2023 spürt: Diesel verteuert sich pro Liter um ca. 0,8 Cent, bei Benzin sind es rund 0,7 Cent. Pro 50-Liter-Tank zahlt man also 40 Cent (Diesel) bzw. 35 Cent (Benzin) mehr.
Je höher der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs, desto höher fällt die einmalige Abgabe aus. Klar, kennen wir. Aber: Mit 2023 wird die Berechnungsmethode verschärft. Mit Jänner steigt deshalb die NoVA für alle Neufahrzeuge, die pro Kilometer mehr als 104 Gramm Kohlendioxid in die Luft blasen, um einen Prozentpunkt. Umgerechnet auf den Verbrauch sind das Kfz, die auf 100 Kilometer 4,6 Liter Benzin bzw. 3,9 Liter Diesel aufwärts schlucken.
Ebenfalls verschärft wird die Malusregelung: Für jedes Gramm CO2, das die 170-Gramm-Marke überschreitet, zahlt man nun 70 Euro. Bisher waren es je 60 Euro ab einer Grenze von 185 Gramm. Betroffen sind hier Autos mit einem 100-Kilometer-Verbrauch ab 7,5 Liter (Benzin) bzw. 6,4 Liter (Diesel). Und: Der maximale NoVA-Satz steigt von 60 auf 70 Prozent. Das betrifft allerdings nur noch Autos, die deutlich im zweistelligen Bereich Sprit schlucken.
Ausnahme: Für heuer bereits unwiderruflich bestellte Neuwagen, die vor 1. April 2023 geliefert werden, gilt noch die alte, günstigere NoVA-Regelung.
Für alle 2023 neu zugelassenen Personenkraftwagen wird zudem die "motorbezogene Versicherungssteuer" (mVSt) laut ARBÖ unterm Strich um 34,56 Euro im Jahr angehoben. Die mVSt berücksichtigt Leistung des Pkw (kW) und CO2-Emissionen.
Die Preisvergleichsplattform durchblicker.at rechnet mit einer Erhöhung der Prämien für bestehende Verträge um rund 10 Prozent. Neukunden könnten allerdings von günstigen Lockangeboten profitieren. Auch gut zu wissen: Laut den Experten besteht bei einer Indexanpassung in der Kfz-Haftpflicht ein Sonderkündigungsrecht. Bedeutet: Man kann den Versicherer binnen vier Wochen nach Erhalt der Info kündigen und auf einen günstigeren Anbieter umsteigen.
Wird ebenfalls teurer. Pro halber Stunde muss man ab nächstem Jahr 15 Cent mehr hinblättern. Im Detail: 15 Minuten bleiben gratis. 30 Minuten kommen künftig auf 1,25 Euro (derzeit noch 1,10 Euro), 60 Minuten auf 2,50 Euro (alt: 2,20 Euro). Für 90 Minuten muss man 3,75 Euro (alt: 3,30 Euro), für 120 Minuten (gelb) 5,00 Euro (alt: 4,40 Euro) locker machen.
Klar, auch die Asfinag erhöht ihre Preise, wenn auch deutlich geringer als andere. Die Pkw-Jahresvignette kostet neu 96,40 Euro (2022: 93,80 Euro). Für zwei Monate zahlt man 29 Euro (statt 28,20 Euro), für zehn Tage 9,90 Euro (statt 9,60 Euro). Das Pickerl für Bikes kommt künftig auf 38,20 Euro im Jahr (alt: 37,20 Euro), zwei Monate bzw. zehn Tage kosten 14,50 Euro (alt: 14,10 Euro) bzw. 5,80 Euro (alt: 5,60 Euro). Die neuen Vignetten gelten von 1. Dezember 2022 bis 31. Jänner 2024.
Hier darf sich das Mitleid in Grenzen halten, die geplante Neuregelung betrifft nämlich nur Extremraser. Neu: Wer künftig im Ortsgebiet mehr als 60 km/h bzw. außerhalb von Ortschaften mehr als 70 km/h zu schnell unterwegs ist und dabei erwischt wird zahlt 500 bis 7.500 Euro Strafe. Wiederholungstätern wird zudem das Auto abgenommen. Geringere Tempo-Verstöße werden wie bisher mit 300 bis 5.000 Euro bestraft. Bei Überschreitungen ab 80 km/h (Ortschaften) bzw. ab 90 km/h (außerhalb von Ortsgebieten) kann der Wagen bereits beim ersten Mal beschlagnahmt und versteigert werden. Aktuell befindet sich die entsprechende Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) noch in der Begutachtung.
Die sind bereits teils kräftig gestiegen. Im Oktober betrugt das Plus im Jahresabstand bei Neuwagen laut Statistik Austria unterm Strich 9,7 Prozent.