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So teuer kann das Fahren ohne Winterreifen werden

Ab 1. November gilt die Winterreifenpflicht in Österreich. Wer noch nicht umgesteckt hat, muss sich nun also beeilen, sonst drohen hohe Strafen. 

Michael Rauhofer-Redl
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Ab 1. November gilt wieder die Winterreifenpflicht in Österreich. 
Ab 1. November gilt wieder die Winterreifenpflicht in Österreich. 
Johanna Schlosser / picturedesk.com

In höheren Lagen müssen Fahrzeuglenker bereits mit Schnee rechnen. Auch wenn die situative Winterausrüstungspflicht erst ab dem 1. November gilt, wird es spätestens jetzt Zeit, an den Reifenwechsel zu denken. "Möglicherweise dauert es noch ein wenig, bis es in tieferen Lagen ebenfalls schneit. Sommerreifen sind jedoch für wärmere Temperaturen ausgelegt, was sich entsprechend auf den Grip und damit auf die Verkehrssicherheit auf allen Straßen auswirkt", erklärt Steffan Kerbl vom ÖAMTC.

Mindestens vier Millimeter Profiltiefe vorgeschrieben

Der Bremsweg auf Schnee kann mit Sommerreifen doppelt so lang sein. Zum Umstecken der Winterreifen sollte man im Übrigen so bald wie möglich einen Termin ausmachen. Erfahrungsgemäß sind die Werkstätten im Herbst schnell ausgebucht.

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    Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. 
    Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht.
    Soeren Stache / dpa / picturedesk.com

    Vor dem Umstecken muss die Funktionstüchtigkeit der Winterreifen überprüft werden. "Die Profiltiefe muss die ganze Saison über mindestens vier Millimeter betragen", hält der Experte des Mobilitätsclubs fest. "Wenn Risse oder andere Schäden zu erkennen sind, ist es Zeit für neue Pneus. Eine Investition in die Sicherheit, die sich in jedem Fall lohnt." Hat das Fahrzeug Reifen mit direkt messenden Reifendrucksensoren, die in den Felgen verbaut sind, sollte man darauf achten, dass auch die Felgen der Winterreifen über entsprechende Sensoren verfügen.

    Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe. Die Winterreifenpflicht gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 t aber nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur dann, wenn auch wirklich gefahren wird.

    Winterreifen auch für Fahrräder empfohlen

    Abgesehen von den Reifen ist jetzt auch die Zeit, das Auto auf seine generelle Wintertauglichkeit zu prüfen: "Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache. Ist die Batterie also älter als vier Jahre, sollte in jedem Fall noch vor der kalten Jahreszeit ein Check durchgeführt werden. Aber auch die Frostsicherheit von Scheibenwaschanlage und Kühlsystem sollte jetzt unbedingt überprüft werden." 

    Übrigens: Wer im Winter sportlich mit dem Rad unterwegs sein möchte, sollte im Sinne der Sicherheit auch über die Anschaffung von Winterreifen nachdenken. "Inzwischen existieren am Markt auch Winterreifen für Fahrräder und E-Bikes. Durch die Gummimischung und das Profil, haben diese definitiv Vorteile gegenüber normalen Reifen", so der Techniker.

    Die Winterreifenpflicht endet im kommenden Jahr übrigens am 15. April 2022.

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      ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com