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So schnell machst du dich mit deinem Handy strafbar

Unter Jugendlichen gibt es immer mehr Straftaten im Umgang mit dem Handy – oft geschieht das völlig unbewusst. 5 Punkte, auf die es zu achten gilt.

Heute Redaktion
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Jugendliche mit Smartphones. Symbolfoto
Jugendliche mit Smartphones. Symbolfoto
Bild: picturedesk.com

Straftaten von Minderjährigen verschieben sich immer öfter auf das Handy. Oft ist Jugendlichen aber gar nicht bewusst, dass sie gerade etwas Verbotenes tun. Auf diese fünf Punkte ist besonders zu achten:

Bilder oder Videos von grausamer Gewaltanwendung an Menschen oder Tieren sind verboten. Dazu gehören etwa Hinrichtungen, Folter, Körperverletzungen, Schlägereien oder Tierquälereien. Solche Gewaltdarstellungen dürfen nach den Jugendschutzgesetzen nicht heruntergeladen und gespeichert werden.

Zugestellte Bilder oder Videos sind sofort zu löschen. Sie dürfen nicht mit anderen geteilt werden. Ebenso ist verboten, solche Bilder und Videos selbst herzustellen – wenn zum Beispiel ein Schulkollege zusammengeschlagen wird.

Harte Pornografie wie Bilder und Videos von sexuellen Handlungen mit Kindern, Tieren oder Gewalttätigkeiten ist verboten und darf nicht hergestellt, heruntergeladen oder gespeichert werden. Schon das bloße Anschauen ist strafbar.

Zugestellte Bilder und Videos sind sofort zu löschen. Sie dürfen nicht mit anderen geteilt werden. Besondere Gefahr besteht beim Versenden von Nacktbildern: Es kann sich um Kinderpornografie handeln und ist somit nach § 207a des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar.

Normale Pornografie, also Bilder und Videos von sexuellen Handlungen, ist grundsätzlich nicht verboten, darf aber für Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.

Seit 1. Jänner 2016 ist das sogenannte Cyber-Mobbing (§ 107c StGB) in Österreich strafbar. Beschimpfungen, Verleumdungen, Bloßstellungen oder Hetze via Social Media können massivste Auswirkungen für betroffene Personen haben, die bis zum Suizid gehen. Sie können Ehrverletzungen oder Nötigungen darstellen, die strafbar sind. Betroffene können dagegen Strafanzeige erstatten.

Drohungen, die Schrecken und Angst auslösen, sind strafbar. Betroffene Personen oder Institutionen wie die Schule können dagegen Anzeige erstatten. Auch aus Spaß verbreitete Drohungen sind strafbar (§ 107 StGB).

Ein öffentlicher Aufruf zu Diskriminierung und Hass (Verhetzung, § 283 StGB) gegen Personen und Gruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion ist strafbar. Solche Botschaften können auch in Chats als öffentlich gelten. Öffentliche rassendiskriminierende Äußerungen aller Art sind verboten. Auch das Gutheißen, sprich Liken, solcher Botschaften kann ebenso strafbar sein – dafür drohen bis zu einem Jahr Haft.

Grundsätzliche Regeln

Respekt und Anstand zeigen: Online gelten im Umgang miteinander die gleichen Regeln wie in der realen Welt.

Persönliche Daten schützen: Das Internet vergisst nie. Zurückhaltung beim Teilen von persönlichen Daten und Bildern ist ratsam.

Gefahren und Risiken kennen: Es gibt verschiedene verbotene Bilder oder Videos, und auch das Teilen solcher Inhalte kann eine Straftat sein. (wed/rcp)