Oberösterreich
Jetzt gibt es weiteren 150-Euro-Entlastungs-Gutschein
Die Corona-Zeit war auch für Schüler herausfordernd. Deshalb unterstützt das Land Oberösterreich diese nun mit 150 Euro pro Semester für Nachhilfe.
Die Pandemie hatte in den vergangenen Jahren auch gravierende Auswirkungen auf den Bereich Bildung. Schulschließungen, Fernunterricht und das Fehlen sozialer Kontakte haben den Lernerfolg maßgeblich erschwert. Seither ist der Bedarf an Nachhilfeunterricht hoch.
Im Jahr 2020 investierten Oberösterreichs Eltern laut einer IFES-Studie rund zwölf Millionen Euro in Nachhilfe. Die durchschnittlichen Kosten pro Familie lagen bei etwa 400 Euro. Vor allem einkommensschwache Familien könnten sich das oft nicht leisten, heißt es seitens der Oberösterreichischen Landesregierung.
Daher werde das Land die Familien in Sachen Nachhilfeunterricht in Zukunft unterstützen. Die Förderung wird mit Mitteln aus dem Budget des Familienreferates in Höhe von zwei Millionen Euro für maximal zwei Jahre finanziert.
„"Ziel der Förderung ist, Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützten", so Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner.“
Und so kommst du zu deinem Gutschein: Gefördert wird, wer seinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich hat. Die Förderung umfasst die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch beziehungsweise eine zweite lebende Fremdsprache.
Anträge können seitens der Schule für Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis zur 9. Schulstufe gestellt werden. Der Schüler wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert.
150 Euro pro Schüler und Semester
Die Förderung beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester. Genommen werden muss der Nachhilfeunterricht bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung hat.
Nicht gefördert werden die Nachhilfe für alle weiteren Unterrichtsgegenstände, die Aufgabenbetreuung, die Einschreibegebühren bei Nachhilfeeinrichtungen, die Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler im häuslichen Unterricht, der private Nachhilfeunterricht sowie außerordentliche Deutschförderkurse.