Vom Finanzamt
So holst du dir jetzt hunderte Euro aufs Konto
Ab sofort kannst du den Steuerausgleich für das Jahr 2023 machen und damit mehr Geld als je von der Finanz zurückbekommen. "Heute" sagt, wie es geht.
Mit dem Thema Steuern wollen sich die meisten so wenig wie möglich befassen – wenn es allerdings mal in die andere Richtung geht, dass du nämlich etwas zurückbekommst, lohnt es sich durchaus, etwas Zeit zu investieren, um sich hunderte oder sogar über tausend Euro aufs Konto zu holen.
Ab Anfang März
Die Rede ist von der Arbeitnehmerveranlagung, einfacher gesagt dem Lohnsteuerausgleich. Ab sofort, also Anfang März, kannst du das für das Jahr 2023 machen, denn bis Ende Februar hatten die Arbeitgeber Zeit, die Jahres-Gehaltsabrechnung für die Mitarbeiter zu hinterlegen.
Automatisch
Wenn du nicht aktiv wirst, bekommst du trotzdem Geld, denn seit einigen Jahren funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung auch automatisch. Das heißt, wenn du bis Ende Juni keinen Antrag einreichst, berechnet die Finanz deine zu viel bezahlte Lohnsteuer und überweist dir einen Betrag aufs Konto. Im Vorjahr waren das im Schnitt 467 Euro. Rund 1,7 Millionen Menschen ließe sich die Steuer so automatisch erstatten.
Aber: Wenn du dich kurz hinsetzt und den Steuerausgleichs-Antrag selbst ausfüllst, ist einiges mehr drin. Im Schnitt bekommst du dann 700 Euro, oft sogar mehr als tausend. Und das Geld ist schneller auf deinem Konto. Die automatische Erstattung erfolgt nämlich erst im zweiten Halbjahr 2024, während es beim manuellen Antrag in der Regel nur einige Wochen dauert, bis die Summe ausbezahlt wird.
Auf Papier oder online
Du kannst den Lohnsteuerausgleich auf zwei Arten machen. Entweder in Papierform – die notwendigen Formulare ("L1") gibt es zum Download auf der Website des Finanzministeriums oder bei jedem Finanzamt. Oder du machst es im Internet über das Portal FinanzOnline, dort kannst du per ID Austria einsteigen und das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung 2023 direkt online ausfüllen.
Der Steuerausgleich lohnt sich für alle Menschen. Besonders aber für jene, die im Laufe des Vorjahrs eine Job-Veränderung hatten oder die eine Pauschale für gewisse Berufsgruppen geltend machen können – dazu zählen unter anderem Künstler, Journalisten, Vertreter, Förster. In diesen Fällen kannst du eine Pauschale für Werbungskosten geltend machen und musst diese nicht durch Vorlage einzelner Belege nachweisen.
Heuer winkt mehr Geld denn je
Heuer gibt es einige Neuerungen, die den Steuerausgleich noch lohnender machen. So wurde der Familienbonus für Kinder unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und für Kinder über 18 Jahren auf 650 Euro erhöht. Dazu kommt auch eine erhöhte Pendlerpauschale von Jänner bis Juni 2023 sowie der vierfache Pendlereuro. Der Mehrkindzuschlag steigt um 21,19 Euro pro Kind. Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag wurden jeweils um 5,8 Prozent erhöht.
Sonderausgaben
Von der Steuer absetzen kannst du zudem unter "Sonderausgaben" etwa Spenden und Kirchenbeiträge. Es gibt auch den Punkt "Außergewöhnliche Belastungen" in der Steuererklärung – unter diesem Titel kannst du etwa Katastrophenschäden, Ausgaben für einen Kuraufenthalt oder Begräbniskosten geltend machen.
300 Euro fürs Homeoffice
Seit der Pandemie ist auch das Thema Homeoffice für viele ein wichtiger Punkt geworden. Zur Abgeltung der Ausgaben fürs Homeoffice kannst du 3 Euro pro Tag von der Steuer absetzen, maximal jedoch 300 Euro im Jahr. Für Büromöbel, wie zum Beispiel einen ergonomischen Schreibtischsessel, können zusätzlich bis zu 300 Euro abgeschrieben werden.