Einlage mit desolatem Pkw
Slapstick! Duo wollte Pkw-Radklammer durch Fahren lösen
Zwei Tschechen legten mit ihrem desolaten Auto in Scheideldorf einen Auftritt hin, an den sich die Polizei und Zeugen noch länger erinnern werden.
Das war ein Einsatz, den Polizisten auch nicht alle Tage erleben: Via Polizeinotruf wurde am Samstag gegen 17.50 Uhr die Anzeige über einen offensichtlich desolaten Pkw auf der LB 2 in Fahrtrichtung Göpfritz an der Wild (Bezirk Zwettl) erstattet.
Kurz darauf konnte der Wagen von einer Streife der Polizeiinspektion Schwarzenau gesichtet und in Scheideldorf angehalten werden. Das war aber nur der Beginn einer kuriosen Geschichte.
Desolater Pkw aus Verkehr gezogen
Im Fahrzeug befanden sich zwei junge Männer aus Tschechien. Bei der durchgeführten Lenker- und Fahrzeugkontrolle wurden zwei Mängel mit Gefahr im Verzug und drei schwere Mängel festgestellt. Die Weiterfahrt wurde den beiden 18-Jährigen untersagt und die Kennzeichen an Ort und Stelle abgenommen.
Radklammer als krönender Abschluss
Da eine geforderte Sicherheitsleistung nicht bezahlt werden konnte, montierten die einschreitenden Polizisten eine Radklammer an einem Vorderrad. Das hätte ein Schlussstrich unter der Story sein können.
Zeugen riefen Polizei, die kam, sah - und staunte
Aber das tschechische Duo blieb hartnäckig: Gegen 20.20 Uhr beobachteten Zeugen, wie die beiden versuchten, die Radklammer gewaltsam zu entfernen, und verständigten die Polizei. Beim erneuten Eintreffen der alarmierten Beamten befanden sie sich bereits wieder im Pkw. Das gesamte Motoröl war aus dem Fahrzeug ausgelaufen. Die beiden Tschechen sollen durch Vor- und Zurückfahren versucht haben, die Radklammer zu entfernen. Das erzeugte gehörigen Lärm - und bringt in den seltensten Fällen Gutes (was beim Zustand des betroffenen Fahrzeugs aber egal gewesen sein soll).
Anzeige erstattet
Die beiden Männer werden wegen Verdachts der Sachbeschädigung und der fahrlässigen Beeinträchtigung der Umwelt der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau angezeigt.
Die verwaltungsrechtlichen Delikte werden der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.